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Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 103 Tagen

Mittelständische Unternehmen und Freiberufler können zinsgünstige Darlehen für Investitionen in den Umweltschutz beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Mittelständische Unternehmen und Freiberufler.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt – gemeinsam mit der KfW Bankengruppe – Sie als mittelständisches Unternehmen oder Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe bei eigenverantwortlichen Investitionen in den Umweltschutz, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen. Sie erhalten die Förderung für Umweltschutzinvestitionen in den Bereichen Abwasserreinigung, Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsschutz, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz sowie Boden- und Grundwasserschutz. Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für folgende Investitionen, die Sie im Rahmen der Einrichtung umweltfreundlicher Verfahren oder zum Klimaschutz durchführen: Investitionen in Technologien im Bereich Nanotechnologie, Biotechnologie und Bionik zur Steigerung der Umweltfreundlichkeit von Produktionsprozessen, Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, wenn sie nicht zum Themenkomplex Energieeffizienz gehören. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 2 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihres Vorhabens finanzieren. Die zuwendungsfähigen Kosten Ihres Vorhabens müssen zwischen EUR 25.000 und EUR 12,5 Millionen betragen. Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 12.500.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die Bestimmungen des Bayerischen Umweltkreditprogramms einhalten.

Sie müssen auf dem Gebiet des Freistaates Bayern investieren, Ihr Vorhaben so weit vorbereiten, dass Sie es nach der Bewilligung der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres starten können, den Umweltschutzeffekt Ihres Vorhabens beziehungsweise die klimaschutzrelevante Verbesserung bei Antragstellung darlegen, zum Beispiel anhand der erwarteten prozentualen Reduzierungen/Einsparungen von umweltbelastenden Emissionen beziehungsweise Effizienzsteigerungen.

Sie gehen mit Ihrer Maßnahme dann über den rechtlich geforderten Rahmen hinaus, wenn Sie nachweisen, dass in den Bereichen Luftreinhaltung und Klimaschutz die Emissionen um mindestens 20 Prozent zurückgehen, im Bereich Lärmschutz die Belastung um 10 Dezibel sinkt, in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz eine Verringerung des Ressourcenverbrauchs beziehungsweise eine Effizienzsteigerung um mindestens 20 Prozent erzielt wird.

Ihre Investitionen müssen die umweltschutzrelevante Verbesserungen (zum Beispiel bezüglich Schadstoffausstoß, Lärmemission oder Ressourcenverbrauch) bewirken.

Klimaschutzrelevante Investitionen müssen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent führen.

Ihr Vorhaben muss mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.

Nicht gefördert werden Grundstückskosten, die örtliche Verlagerung von Emissionen ohne eigenen Umwelteffekt, Vorhaben, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit

Wer kann Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit beantragen?

Mittelständische Unternehmen und Freiberufler

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit?

Förderbetrag: 25.000 € – 12.500.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 12.500.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern