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Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Mittelständische Unternehmen und Freiberufler können zinsgünstige Darlehen für Investitionen in den Umweltschutz beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Mittelständische Unternehmen und Freiberufler.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt – gemeinsam mit der KfW Bankengruppe – Sie als mittelständisches Unternehmen oder Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe bei eigenverantwortlichen Investitionen in den Umweltschutz, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen. Sie erhalten die Förderung für Umweltschutzinvestitionen in den Bereichen Abwasserreinigung, Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsschutz, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz sowie Boden- und Grundwasserschutz. Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für folgende Investitionen, die Sie im Rahmen der Einrichtung umweltfreundlicher Verfahren oder zum Klimaschutz durchführen: Investitionen in Technologien im Bereich Nanotechnologie, Biotechnologie und Bionik zur Steigerung der Umweltfreundlichkeit von Produktionsprozessen, Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, wenn sie nicht zum Themenkomplex Energieeffizienz gehören. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 2 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihres Vorhabens finanzieren. Die zuwendungsfähigen Kosten Ihres Vorhabens müssen zwischen EUR 25.000 und EUR 12,5 Millionen betragen. Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 12.500.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

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Häufige Fragen zu Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit

Wer kann Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit beantragen?

Mittelständische Unternehmen und Freiberufler

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit?

Förderbetrag: 25.000 € – 12.500.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Umweltkreditprogramm / Ökokredit?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 12.500.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern