Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Unternehmen und Freiberufler können zinsverbilligte Darlehen für Investitionen in die Energieerzeugung erneuerbarer Energien erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Freiberufler, Genossenschaften, erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine, rechtsfähige Stiftungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, deren Jahresumsatz EUR 500 Millionen nicht übersteigt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ
Wer kann Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ beantragen?
Unternehmen, Freiberufler, Genossenschaften, erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine, rechtsfähige Stiftungen
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ?
Förderbetrag: 25.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bayern