Online-Vortrag für Vereine am 21. November: Fördermittel und Sponsoren finden mit KI – mit Marcel Bäsler, dem Gründer von FörderBase. Zur Anmeldung
FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Bayern
  4. /Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ
Antrag möglichDarlehen

Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in ein Vorhaben zur Energieerzeugung erneuerbarer Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Freiberufler, Genossenschaften, erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine, rechtsfähige Stiftungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinsam mit der KfW Bankengruppe Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler bei der Finanzierung von Vorhaben im Bereich der Energieerzeugung erneuerbarer Energien, einschließlich Speicherung und Integration ins Stromnetz. Sie bekommen die Förderung für Neu- und Modernisierungsinvestitionen in eine Anlage zur Strom- oder Wärme-/Kälteerzeugung auf Basis von erneuerbarer Energien, Speichersysteme für Strom aus erneuerbaren Energien, Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Sie bekommen die Förderung auch für Investitionsmaßnahmen, die der Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot (zum Beispiel betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement, um flexible Lasten für das Stromversorgungssystem nutzbar zu machen) sowie Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem dienen. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt EUR 10 Millionen. Damit können Sie normalerweise bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000. Wenn ein Darlehen bis EUR 2 Millionen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, kann die LfA Förderbank Bayern eine 50-prozentige Haftungsfreistellung übernehmen. Den Energiekredit Regenerativ beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 10.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, deren Jahresumsatz EUR 500 Millionen nicht übersteigt, Genossenschaften (zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften), erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine sowie rechtsfähige Stiftungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es gelten die Bestimmungen des Bayerischen Energiekreditprogramms.

Sie führen Ihre Investitionen im Freistaat Bayern durch.

Ihre Maßnahmen zur Stromerzeugung erfüllen die technischen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Ihr Vorhaben muss mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.

Wenn Sie eine Stromerzeugungs- oder Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage auf Basis fester Biomasse mit einer Leistung von 20 Megawatt (MW) und mehr betreiben, müssen Sie nachhaltige Biomasse-Brennstoffe nachweislich einsetzen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Grundstückskosten, Betriebs-, Finanzierungs- und Unterhaltskosten, Investitionen in die Erzeugung von Biogas, Anlagen zu Erzeugung von Strom aus Wasserkraft mit einer Leistung von mehr als 20 Megawatt (MW), Anlagen zur ausschließlichen Wärmeerzeugung aus Biomasse von mehr als 2 MW, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, Privatpersonen, Landwirtinnen und Landwirte sowie Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Wer kann Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ beantragen?

Unternehmen, Freiberufler, Genossenschaften, erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine, rechtsfähige Stiftungen

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ?

Förderbetrag: 25.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Jobbegleiter
  • → Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
  • → Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle