Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in ein Vorhaben zur Energieerzeugung erneuerbarer Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Freiberufler, Genossenschaften, erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine, rechtsfähige Stiftungen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, deren Jahresumsatz EUR 500 Millionen nicht übersteigt, Genossenschaften (zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften), erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine sowie rechtsfähige Stiftungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es gelten die Bestimmungen des Bayerischen Energiekreditprogramms.
Sie führen Ihre Investitionen im Freistaat Bayern durch.
Ihre Maßnahmen zur Stromerzeugung erfüllen die technischen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Ihr Vorhaben muss mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
Wenn Sie eine Stromerzeugungs- oder Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage auf Basis fester Biomasse mit einer Leistung von 20 Megawatt (MW) und mehr betreiben, müssen Sie nachhaltige Biomasse-Brennstoffe nachweislich einsetzen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Grundstückskosten, Betriebs-, Finanzierungs- und Unterhaltskosten, Investitionen in die Erzeugung von Biogas, Anlagen zu Erzeugung von Strom aus Wasserkraft mit einer Leistung von mehr als 20 Megawatt (MW), Anlagen zur ausschließlichen Wärmeerzeugung aus Biomasse von mehr als 2 MW, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, Privatpersonen, Landwirtinnen und Landwirte sowie Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Freiberufler, Genossenschaften, erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine, rechtsfähige Stiftungen
Förderbetrag: 25.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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