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Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Unternehmen und Freiberufler können zinsverbilligte Darlehen für Investitionen in die Energieerzeugung erneuerbarer Energien erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Freiberufler, Genossenschaften, erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine, rechtsfähige Stiftungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinsam mit der KfW Bankengruppe Unternehmen und Freiberufler bei der Finanzierung von Vorhaben im Bereich der Energieerzeugung erneuerbarer Energien, einschließlich Speicherung und Integration ins Stromnetz. Die Förderung umfasst Neu- und Modernisierungsinvestitionen in Anlagen zur Strom- oder Wärme-/Kälteerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt EUR 10 Millionen, mit einer Bagatellgrenze von EUR 25.000. Die Anträge werden über die Hausbank gestellt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 10.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, deren Jahresumsatz EUR 500 Millionen nicht übersteigt.

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Häufige Fragen zu Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Wer kann Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ beantragen?

Unternehmen, Freiberufler, Genossenschaften, erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine, rechtsfähige Stiftungen

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ?

Förderbetrag: 25.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern