Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Das Programm unterstützt Unternehmen bei der energetischen Sanierung von Gewerbeimmobilien und dem Bau energieeffizienter Betriebsgebäude in Bayern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Freiberufler.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie den Nachweis einer BEG-Förderung.
Erforderliche Unterlagen
- Zuwendungsbescheid für einen BEG-Investitionszuschuss,Förderzusage für ein BEG-Darlehen mit Tilgungszuschuss
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude
Wer kann Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude beantragen?
Unternehmen, Freiberufler
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bayern