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Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Programm unterstützt Unternehmen bei der energetischen Sanierung von Gewerbeimmobilien und dem Bau energieeffizienter Betriebsgebäude in Bayern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Freiberufler.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als Freiberufler oder Freiberuflerin, wenn Sie Gewerbeimmobilien energetisch sanieren oder energieeffiziente Betriebsgebäude errichten und hierfür bereits eine Förderung auf Basis der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten. Sie bekommen den 'Energiekredit Gebäude' für Maßnahmen wie Neubau, Sanierung, Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeerzeuger sowie für damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen bis zu EUR 10 Millionen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie den Nachweis einer BEG-Förderung.

Erforderliche Unterlagen

  • Zuwendungsbescheid für einen BEG-Investitionszuschuss,Förderzusage für ein BEG-Darlehen mit Tilgungszuschuss

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Häufige Fragen zu Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude

Wer kann Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude beantragen?

Unternehmen, Freiberufler

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern