Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen, als Freiberuflerin oder Freiberufler Ihre Gewerbeimmobilie in Bayern energetisch sanieren oder ein energieeffizientes Betriebsgebäude errichten und eine Förderung auf Grundlage der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein ergänzendes Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Freiberufler.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen bei der Durchführung Ihres Vorhabens die Bestimmungen des Bayerischen Energiekreditprogramms einhalten.
Sie müssen nachweisen, dass Sie eine BEG -Förderung bekommen.
Als Nachweis gilt normalerweise ein vorhandene Zuwendungsbescheid für einen BEG -Investitionszuschuss oder eine vorhandene Förderzusage für ein BEG -Darlehen mit Tilgungszuschuss der BAFA beziehungsweise der KfW.
Der Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen.
Sie müssen Ihr Vorhaben so weit vorbereiten, dass Sie nach der Förderzusage innerhalb eines Jahres damit anfangen können.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben beziehungsweise Vorhabensteile, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten, die Finanzierung von Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
- Zuwendungsbescheid für einen BEG-Investitionszuschuss,Förderzusage für ein BEG-Darlehen mit Tilgungszuschuss
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude
Wer kann Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude beantragen?
Unternehmen, Freiberufler
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bayern