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Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen, als Freiberuflerin oder Freiberufler Ihre Gewerbeimmobilie in Bayern energetisch sanieren oder ein energieeffizientes Betriebsgebäude errichten und eine Förderung auf Grundlage der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein ergänzendes Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Freiberufler.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, als Freiberufler oder Freiberuflerin, wenn Sie Gewerbeimmobilien energetisch sanieren oder energieeffiziente Betriebsgebäude errichten und hierfür bereits eine Förderung auf Basis der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten. Sie bekommen den „Energiekredit Gebäude“ für Maßnahmen wie Neubau, Sanierung, Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeerzeuger sowie für damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen, jedoch bis zur Höhe der Differenz zwischen den von der BAFA beziehungsweise KfW als förderfähig anerkannten Kosten und der BEG -Förderung (Zuschuss- beziehungsweise Darlehensbetrag). Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die LfA Förderbank Bayern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen bei der Durchführung Ihres Vorhabens die Bestimmungen des Bayerischen Energiekreditprogramms einhalten.

Sie müssen nachweisen, dass Sie eine BEG -Förderung bekommen.

Als Nachweis gilt normalerweise ein vorhandene Zuwendungsbescheid für einen BEG -Investitionszuschuss oder eine vorhandene Förderzusage für ein BEG -Darlehen mit Tilgungszuschuss der BAFA beziehungsweise der KfW.

Der Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen.

Sie müssen Ihr Vorhaben so weit vorbereiten, dass Sie nach der Förderzusage innerhalb eines Jahres damit anfangen können.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben beziehungsweise Vorhabensteile, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten, die Finanzierung von Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zuwendungsbescheid für einen BEG-Investitionszuschuss,Förderzusage für ein BEG-Darlehen mit Tilgungszuschuss

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude

Wer kann Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude beantragen?

Unternehmen, Freiberufler

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern