Bayerisches Energiekreditprogramm – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in die Energieeffizienz Ihrer Produktionsanlagen und -verfahren investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Freiberufler in Bayern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es gelten die Bestimmungen des Bayerischen Energiekreditprogramms.
Ihre Investitionen führen in der Programmvariante Energiekredit (EK5) zu mindestens 10 Prozent Energieeinsparung und in der Variante Energiekredit Plus (EK6) zu mindestens 30 Prozent Energieeinsparung.
Sie weisen die jeweilige Mindesteinsparung mit Produktdatenblättern, Herstellernachweisen oder Ähnlichem oder durch eine schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (zum Beispiel Gutachter, Berater, externes Planungsbüro, Anlagenhersteller) nach.
Ihr Vorhaben muss so weit vorbereitet sein, dass Sie nach der Förderzusage innerhalb eines Jahres damit beginnen können.
Ihr Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen.
Ihr Vorhaben muss mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind energieeffiziente Neubauten, Fahrzeuge (außer selbstfahrende Arbeitsmaschinen), Grundstückskosten, Betriebs-, Finanzierungs- und Unterhaltskosten, Vorhaben, die über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden, Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Produktdatenblätter,Herstellernachweise,schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Energiekreditprogramm
Wer kann Bayerisches Energiekreditprogramm beantragen?
Unternehmen und Freiberufler in Bayern
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Energiekreditprogramm?
Förderbetrag: 25.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Energiekreditprogramm?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bayern