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Bayerisches Energiekreditprogramm – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in die Energieeffizienz Ihrer Produktionsanlagen und -verfahren investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Freiberufler in Bayern.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinsam mit der KfW Bankengruppe Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung oder Energieeffizienz bei Produktionsanlagen und -prozessen. Sie bekommen die Förderung unter anderem für Investitionen in die Anschaffung oder Modernisierung von Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik, Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik elektrische Antriebe, Pumpen, Prozesswärme, Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume, Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse), Mess-, Regel- und Steuerungstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. sowie für damit in Verbindung stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf EUR 10 Millionen. Damit können Sie normalerweise bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben decken. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000. Den Energiekredit beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 10.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es gelten die Bestimmungen des Bayerischen Energiekreditprogramms.

Ihre Investitionen führen in der Programmvariante Energiekredit (EK5) zu mindestens 10 Prozent Energieeinsparung und in der Variante Energiekredit Plus (EK6) zu mindestens 30 Prozent Energieeinsparung.

Sie weisen die jeweilige Mindesteinsparung mit Produktdatenblättern, Herstellernachweisen oder Ähnlichem oder durch eine schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (zum Beispiel Gutachter, Berater, externes Planungsbüro, Anlagenhersteller) nach.

Ihr Vorhaben muss so weit vorbereitet sein, dass Sie nach der Förderzusage innerhalb eines Jahres damit beginnen können.

Ihr Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen.

Ihr Vorhaben muss mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind energieeffiziente Neubauten, Fahrzeuge (außer selbstfahrende Arbeitsmaschinen), Grundstückskosten, Betriebs-, Finanzierungs- und Unterhaltskosten, Vorhaben, die über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden, Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Produktdatenblätter,Herstellernachweise,schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten

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Häufige Fragen zu Bayerisches Energiekreditprogramm

Wer kann Bayerisches Energiekreditprogramm beantragen?

Unternehmen und Freiberufler in Bayern

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Energiekreditprogramm?

Förderbetrag: 25.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Energiekreditprogramm?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern