Bayerisches Energiekreditprogramm – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: August 2026 · Geprüft vor 81 Tagen
Unternehmen und Freiberufler in Bayern können zinsverbilligte Darlehen für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Freiberufler in Bayern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Erforderliche Unterlagen
- Produktdatenblätter,Herstellernachweise,schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Energiekreditprogramm
Wer kann Bayerisches Energiekreditprogramm beantragen?
Unternehmen und Freiberufler in Bayern
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Energiekreditprogramm?
Förderbetrag: 25.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Energiekreditprogramm?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bayern