Bayerisches Energieforschungsprogramm – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern.
Bei Demonstrationsvorhaben sind auch kommunale Gebietskörperschaften sowie Träger kirchlicher und vergleichbarer Einrichtungen antragsberechtigt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Energieforschungsprogramm
Wer kann Bayerisches Energieforschungsprogramm beantragen?
Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Energieforschungsprogramm?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Energieforschungsprogramm?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern