Bayerisches Energieforschungsprogramm – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern.
Bei Demonstrationsvorhaben sind darüber hinaus auch kommunale Gebietskörperschaften sowie Träger kirchlicher und vergleichbarer Einrichtungen im Freistaat Bayern antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein, einen Innovationsgehalt aufweisen, der über den Stand der Technik hinausgeht, in seinen wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden.
Sie müssen bei der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und -erfahrungen verfügen.
Nicht förderfähig sind Unternehmen, die einer Rückforderung der Europäischen Union nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerisches Energieforschungsprogramm
Wer kann Bayerisches Energieforschungsprogramm beantragen?
Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Energieforschungsprogramm?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Bayerisches Energieforschungsprogramm?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern