Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Der Freistaat Bayern gewährt eine Kofinanzierung zum Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, insbesondere Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Bayern.
Erforderliche Unterlagen
- Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)
Wer kann Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)?
Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern