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Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze in unterversorgten Gebieten bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern gewährt eine Kofinanzierung zum Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0). Sie bekommen die Förderung zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und zur Realisierung eines Betreibermodells im Rahmen von Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses entspricht der Differenz zwischen dem Zielfördersatz in Höhe von 80 Prozent für Gemeinden im Verdichtungsraum außerhalb des Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH), 90 Prozent für Gemeinden im ländlichen Raum und im RmbH und dem Fördersatz im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben). Reichen Sie Ihren Antrag bitte zusammen mit dem Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 bei dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, insbesondere Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefördert werden.

Es muss ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr beziehungsweise des von ihm beauftragten Projektträgers in endgültiger Höhe (nach Durchführung des Auswahlverfahrens) vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)

Wer kann Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)?

Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern