Fördergeber: Land Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 87 Tagen
Zuschussförderung für Potenzialanalysen und Darlehensförderung zur Schaffung von Wohnraum.
Antragsberechtigt sind: Ämter und Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Die Förderquote beträgt 70 %.
Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.
Ämter und Gemeinden in Schleswig-Holstein, die beabsichtigen, die beantragten Flächen für eine überwiegende Wohnnutzung zu entwickeln.
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Jetzt Projekt prüfenÄmter und Gemeinden in Schleswig-Holstein
Förderquote: 70 %.
Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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