VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Baulandfonds Schleswig-Holstein – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Land Schleswig-Holstein

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Zuschussförderung für Potenzialanalysen und Darlehensförderung zur Schaffung von Wohnraum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ämter und Gemeinden in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Mit seinem zweistufigen Förderprogramm unterstützt das Land Kommunen bei der Entwicklung von Bauland, welches vorwiegend für die Wohnbebauung genutzt werden soll. Neben Maßnahmen im städtebaulichen Innenbereich können kleinteilige Entwicklungen auf Arrondierungsflächen gefördert werden. Die Förderung umfasst die Erstellung von Potenzialanalysen sowie die Baulandentwicklung, einschließlich Erschließung, Ankauf und Schaffung von Infrastruktur.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Ämter und Gemeinden in Schleswig-Holstein, die beabsichtigen, die beantragten Flächen für eine überwiegende Wohnnutzung zu entwickeln.

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Häufige Fragen zu Baulandfonds Schleswig-Holstein

Wer kann Baulandfonds Schleswig-Holstein beantragen?

Ämter und Gemeinden in Schleswig-Holstein

Wie hoch ist die Förderung bei Baulandfonds Schleswig-Holstein?

Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von Baulandfonds Schleswig-Holstein?

Fördergeber ist Land Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein