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Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 66 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die Berufsbildung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Wirtschaftsorganisationen, Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die Berufsbildung im Sinne der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Erstausstattung, Modernisierung der Ausstattung, Grunderwerb und Erstellung von Gebäuden, Erwerb und Erweiterung von Gebäuden, bauliche Modernisierung (Substanzerhaltung) und die Umgestaltung von Gebäuden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 25 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000. Die Eigenbeteiligung des Trägers beträgt mindestens 30 Prozent.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in Baden-Württemberg.

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Häufige Fragen zu Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Wer kann Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?

Wirtschaftsorganisationen, Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)?

Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg