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Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Wenn Sie als Wirtschaftsorganisation und Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft Investitionen in eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Wirtschaftsorganisationen, Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die Berufsbildung im Sinne der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes (überbetriebliche Aus- und Fortbildung). Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Erstausstattung, Modernisierung der Ausstattung, Grunderwerb und Erstellung von Gebäuden, Erwerb und Erweiterung von Gebäuden, bauliche Modernisierung (Substanzerhaltung) und die Umgestaltung von Gebäuden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil bis zu 25 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000. Die Eigenbeteiligung des Trägers beträgt mindestens 30 Prozent. Sie können die Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln kumulieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 23 Berufliche Weiterbildung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in Baden-Württemberg.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Wer kann Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?

Wirtschaftsorganisationen, Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)?

Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg