Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 66 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die Berufsbildung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Wirtschaftsorganisationen, Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in Baden-Württemberg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Wer kann Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?
Wirtschaftsorganisationen, Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)?
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg