BAB-Mikrokredit – Förderung in Bremen
Fördergeber: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Der BAB-Mikrokredit unterstützt kleine Unternehmen und Existenzgründer in Bremen mit Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige sowie Genossenschaften und natürliche Personen, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder fortführen wollen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Betriebssitz im Land Bremen, ausreichende Fachkenntnisse, ordnungsgemäße Unternehmensführung, nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg, Berücksichtigung des bremischen Mindestlohngesetzes.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu BAB-Mikrokredit
Wer kann BAB-Mikrokredit beantragen?
Unternehmen, Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei BAB-Mikrokredit?
Förderbetrag: bis 100.000 €.
Bis wann kann man BAB-Mikrokredit beantragen?
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Wer ist Fördergeber von BAB-Mikrokredit?
Fördergeber ist Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bremen