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BAB-Mikrokredit – Förderung in Bremen

Fördergeber: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Der BAB-Mikrokredit unterstützt kleine Unternehmen und Existenzgründer in Bremen mit Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) unterstützt Sie in Ihrem kleinen Unternehmen oder bei einer Gründung in einem vereinfachten Verfahren mit einem Mikrokredit. Sie erhalten die Förderung für Investitionen und Betriebsmittel für Existenzgründungen, die Entwicklung, den Ausbau und die Stabilisierung von Kleinunternehmen. Die Höhe des Mikrokredits beträgt bis zu EUR 100.000 bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Starthaus Bremen und Bremerhaven.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige sowie Genossenschaften und natürliche Personen, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder fortführen wollen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Betriebssitz im Land Bremen haben, über ausreichende Fachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen und eine ordnungsgemäße Unternehmensführung gewährleisten können, mit Ihrem Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, das bremische Mindestlohngesetz berücksichtigen.

Sie dürfen nicht direkt (arbeitnehmerähnlich) an einen Auftraggeber gebunden sein.

Sie dürfen sich nicht bereits vor dem 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.

Andere Finanzierungsmöglichkeiten müssen Sie zunächst vorrangig nutzen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „BAB-Mikrokredit"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu BAB-Mikrokredit

Wer kann BAB-Mikrokredit beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei BAB-Mikrokredit?

Förderbetrag: bis 100.000 €.

Bis wann kann man BAB-Mikrokredit beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Wer ist Fördergeber von BAB-Mikrokredit?

Fördergeber ist Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bremen