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BAB - Bürgschaft für Kredite – Förderung in Bremen

Fördergeber: Freie Hansestadt Bremen

Stand: September 2026 · Geprüft vor 51 Tagen

Die BAB bietet Bürgschaften für Kredite an vertrauenswürdige Kreditnehmer in Bremen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflich Tätige, Idealvereine, Nicht gewerblich tätige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Die BAB verbürgt sich im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen für Kredite an vertrauenswürdige Kreditnehmer. Die Bürgschaften sind für tragfähige Vorhaben gedacht, die im besonderen Interesse des Landes Bremen liegen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige und sonstige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen. Die Bürgschaften können bis zu 80 % des Kreditbetrags betragen und sind auf maximal 15 Jahre Laufzeit begrenzt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freie Hansestadt Bremen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflich Tätige und sonstige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu BAB - Bürgschaft für Kredite

Wer kann BAB - Bürgschaft für Kredite beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflich Tätige, Idealvereine, Nicht gewerblich tätige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen

Wie hoch ist die Förderung bei BAB - Bürgschaft für Kredite?

Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von BAB - Bürgschaft für Kredite?

Fördergeber ist Freie Hansestadt Bremen. Quelle: bab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Bremen