Förderung von brennstoffzellenbetriebenen kommunalen Spezialfahrzeugen – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen
Ziel der Förderung ist die Umstellung der Fahrzeugflotten der Kommunen auf emissionsarme Antriebe.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Niedersächsische Kommunen und deren Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 350.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung des Vorhabens,Bestätigung der Klassifizierung der Spezialfahrzeuge
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von brennstoffzellenbetriebenen kommunalen Spezialfahrzeugen
Wer kann Förderung von brennstoffzellenbetriebenen kommunalen Spezialfahrzeugen beantragen?
Niedersächsische Kommunen und deren Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von brennstoffzellenbetriebenen kommunalen Spezialfahrzeugen?
Förderbetrag: bis 350.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von brennstoffzellenbetriebenen kommunalen Spezialfahrzeugen beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Förderung von brennstoffzellenbetriebenen kommunalen Spezialfahrzeugen?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Kommunen
- → Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 350.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen