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Auszubildende aus Insolvenzbetrieben – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung zur Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Betriebe, Gebietskörperschaften, Angehörige der Freien Berufe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen, Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Betriebsstätte/Ausbildungsstätte in Niedersachsen..

Was wird gefördert?

Wenn Sie in Ihrem Betrieb Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen bzw. einstellen wollen, unterstützt Sie diese Förderung. Damit soll sichergestellt werden, dass die begonnene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten Dauer. Die Förderung umfasst einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 40% im Gebiet „Stärker entwickelte Region (SER)“ und maximal 60% der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Übergangsregion (ÜR)“. Die Ausgaben werden in Form von standardisierten Einheitskosten in Höhe von monatlich 1.100 Euro anerkannt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 6.600 €.

Frist und Status

Antragstellung vor Beginn des Projekts erforderlich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Förderfähig sind Ausgaben des Unternehmens für die Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

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Häufige Fragen zu Auszubildende aus Insolvenzbetrieben

Wer kann Auszubildende aus Insolvenzbetrieben beantragen?

Unternehmen und Betriebe, Gebietskörperschaften, Angehörige der Freien Berufe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen, Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Betriebsstätte/Ausbildungsstätte in Niedersachsen.

Wie hoch ist die Förderung bei Auszubildende aus Insolvenzbetrieben?

Förderbetrag: bis 6.600 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Auszubildende aus Insolvenzbetrieben beantragen?

Antragstellung vor Beginn des Projekts erforderlich.

Wer ist Fördergeber von Auszubildende aus Insolvenzbetrieben?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 6.600 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen