Auszubildende aus Insolvenzbetrieben – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung zur Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Betriebe, Gebietskörperschaften, Angehörige der Freien Berufe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen, Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Betriebsstätte/Ausbildungsstätte in Niedersachsen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 6.600 €.
Frist und Status
Antragstellung vor Beginn des Projekts erforderlich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Förderfähig sind Ausgaben des Unternehmens für die Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Auszubildende aus Insolvenzbetrieben
Wer kann Auszubildende aus Insolvenzbetrieben beantragen?
Unternehmen und Betriebe, Gebietskörperschaften, Angehörige der Freien Berufe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen, Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Betriebsstätte/Ausbildungsstätte in Niedersachsen.
Wie hoch ist die Förderung bei Auszubildende aus Insolvenzbetrieben?
Förderbetrag: bis 6.600 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Auszubildende aus Insolvenzbetrieben beantragen?
Antragstellung vor Beginn des Projekts erforderlich.
Wer ist Fördergeber von Auszubildende aus Insolvenzbetrieben?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 6.600 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen