Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Kreditnehmer, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, und ermöglicht so Existenzgründern und KMU den Zugang zu Krediten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufende Antragstellung über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bsa_ausfallbuergschaften“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in Sachsen-Anhalt.
Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Wer kann Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt beantragen?
Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler
Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt?
Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt zur Gruppe „bsa_ausfallbuergschaften". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt