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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Kreditnehmer, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, und ermöglicht so Existenzgründern und KMU den Zugang zu Krediten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler.

Was wird gefördert?

Das Programm deckt Finanzierungen für Existenzgründungen, Nachfolgen, Beteiligungen, Investitionen, Betriebsmittel und verschiedene andere Verwendungszwecke ab. Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt sichert mit der Bürgschaft normalerweise bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab. Maximaler Bürgschaftsbetrag: 2 Millionen Euro. Maximale Laufzeit: 15 Jahre (Betriebsmittel: 8 Jahre; bauliche Maßnahmen: 23 Jahre). Anträge über die Hausbank.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufende Antragstellung über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bsa_ausfallbuergschaften“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in Sachsen-Anhalt.

Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Wer kann Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt beantragen?

Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler

Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt zur Gruppe „bsa_ausfallbuergschaften". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Sachsen-Anhalt