Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen bietet Ausfallbürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer an, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, freiberuflich Tätige.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, freiberuflich Tätige.
Der Sitz oder eine Niederlassung des Unternehmens muss in Niedersachsen liegen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen
Wer kann Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen beantragen?
kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, freiberuflich Tätige
Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen?
Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Niedersachsen