VeröffentlichtBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Niedersachsen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, freiberuflich Tätige.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen entlastet Sie als Unternehmen, Freiberuflerin und Freiberufler sowie Existenzgründerin und Existengründer mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von Existenz- und Betriebsgründungen, Unternehmensnachfolgen oder -übernahmen, Betriebserweiterungen beziehungsweise -verlagerungen, Betriebsmitteln und Avalen, Leasingverträgen von Leasinggesellschaften. Die Bürgschaftsbank Niedersachsen sichert mit der Bürgschaft normalerweise bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab. Die Höhe der Bürgschaft kann bis zu EUR 2 Millionen betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Niedersachsen. Die Bürgschaftsbank Niedersachsen bietet folgende Produkte an: Classic-Bürgschaft, Premium-Bürgschaft, Express-Bürgschaft und Liqui plus.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, freiberuflich Tätige.

Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Niedersachsen ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Sitz oder eine Niederlassung Ihres Unternehmens liegt in Niedersachsen.

Sie müssen die Investitionen überwiegend in Niedersachsen vornehmen.

Sie können die Bürgschaft erhalten, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten bereitstehen.

Sie müssen den Kredit aber soweit wie möglich selbst besichern.

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen gewährt keine Bürgschaften für Sanierungs- oder Umschuldungskredite.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen

Wer kann Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, freiberuflich Tätige

Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Niedersachsen