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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen bietet Ausfallbürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer an, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, freiberuflich Tätige.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen entlastet Unternehmen, Freiberufler sowie Existenzgründer mit einer Bürgschaft von ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft kann zur Finanzierung von Existenz- und Betriebsgründungen, Unternehmensnachfolgen, Betriebserweiterungen und Betriebsmitteln eingesetzt werden. Die Bürgschaft sichert normalerweise bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab, bis zu einer Höhe von 2 Millionen Euro. Anträge sind über die Hausbank zu stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, freiberuflich Tätige.

Der Sitz oder eine Niederlassung des Unternehmens muss in Niedersachsen liegen.

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Häufige Fragen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen

Wer kann Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, freiberuflich Tätige

Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Niedersachsen