Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bürgschaftsbank Bayern GmbH
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 67 Tagen
Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt kleine und mittlere Unternehmen durch direkte Ausfallbürgschaften, wenn nicht genügend bankmäßig ausreichende Sicherheiten vorhanden sind.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 1.250.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Bayern GmbH.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Wer kann Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB) beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau.
Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB)?
Förderbetrag: 25.000 € – 1.250.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB)?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Bayern GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 1.250.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Bayern