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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 113 Tagen

Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt kleine und mittlere Unternehmen durch direkte Ausfallbürgschaften, wenn nicht genügend bankmäßig ausreichende Sicherheiten vorhanden sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau..

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe und auch Gartenbau durch direkte Ausfallbürgschaften, wenn Sie nicht genug bankmäßig ausreichende Sicherheiten haben. Sie können auch eine Bürgschaft für Leasingfinanzierungen erhalten. Die Förderung erhalten Sie für Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe, Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, Erwerb von Gesellschaftsanteilen, Deckung des Betriebsmittelbedarfs Kontokorrent- und Avalkredite. Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 1.250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Bayern GmbH.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen den zu verbürgenden Kredit zur Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhabens verwenden.

Sie müssen den Kredit soweit wie möglich absichern.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungs- und Akzeptkredite, Kredite an Vergnügungsbetriebe sowie Konsolidierungsmaßnahmen.

Für bereits ausgereichte Kredite können Sie grundsätzlich keine nachträgliche Verbürgung erhalten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Wer kann Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB) beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau.

Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB)?

Förderbetrag: 25.000 € – 1.250.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB)?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Bayern GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 1.250.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Bayern