Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bürgschaftsbank Bayern GmbH
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 113 Tagen
Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt kleine und mittlere Unternehmen durch direkte Ausfallbürgschaften, wenn nicht genügend bankmäßig ausreichende Sicherheiten vorhanden sind.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 1.250.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Bayern GmbH.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen den zu verbürgenden Kredit zur Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhabens verwenden.
Sie müssen den Kredit soweit wie möglich absichern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungs- und Akzeptkredite, Kredite an Vergnügungsbetriebe sowie Konsolidierungsmaßnahmen.
Für bereits ausgereichte Kredite können Sie grundsätzlich keine nachträgliche Verbürgung erhalten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Wer kann Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB) beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau.
Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB)?
Förderbetrag: 25.000 € – 1.250.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB)?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Bayern GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 1.250.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Bayern