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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bürgschaftsbank Bayern

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Bayern entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben: Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe, Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, Erwerb von Gesellschaftsanteilen, Deckung des Betriebsmittelbedarfs, Konsolidierungsmaßnahmen, Kontokorrent- und Avalkredite. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags (bei Betriebsmittelkrediten höchstens 70 Prozent), jedoch höchstens EUR 1,25 Millionen. Die Bürgschaft beantragen Sie zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Bayern weitergeleitet. Die Bürgschaftsbank Bayern bietet unter anderem folgende Sonderprogramme an: Im Rahmen des Programms „100×10“ verpflichtet sich die Bürgschaftsbank, für Bürgschaftsanträge mit einem Bürgschaftsbetrag bis maximal EUR 100.000 bei einer Bürgschaftsquote von maximal 80 Prozent der Kreditsumme eine Entscheidung innerhalb von 10 Arbeitstagen zu treffen. Die Bürgschaftsbank Bayern GmbH bietet mit dem Programm „BBB-Express“ ein weitgehend digitalisiertes Verfahren an, das die Beantragung kleinerer Bürgschaften bis zu einem Bürgschaftsbetrag von maximal EUR 250.000 vereinfacht. Die Bürgschaftsquote ist in 5-Prozent-Schritten frei wählbar, jedoch gilt eine Bürgschaftsquote von höchstens 80 Prozent, bei Betriebsmittelfinanzierungen von höchstens 70 Prozent des Kreditbetrags.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Bayern.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Bayern.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern

Wer kann Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer

Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern?

Förderbetrag: bis 1.250.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.250.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Bayern