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Antrag möglichBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bietet Ausfallbürgschaften für Unternehmen und Existenzgründer an, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder freiberuflich Tätige mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben: Existenzgründungen/Unternehmensnachfolge, Wachstums-/Investitionsfinanzierung, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung, Betriebsmittelfinanzierungen, Avale für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen, Investitionsvorhaben in Bioenergieanlagen. Die Bürgschaftsquote beträgt 80 Prozent, die Höhe der Bürgschaft bis zu EUR 2 Millionen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Betriebsübernehmende und bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe aller Branchen gemäß KMU -Definition der EU.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sein.

Die Bürgschaft soll eine betriebsgerechte und ausreichend langfristige Finanzierung sichern.

Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie soweit wie möglich weitere Sicherheiten stellen.

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Häufige Fragen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Wer kann Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Baden-Württemberg

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