Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 67 Tagen
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bietet Ausfallbürgschaften für Unternehmen und Existenzgründer an, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Betriebsübernehmende und bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Wer kann Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg?
Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Baden-Württemberg