Ausbildungsverbünde – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Förderung unterstützt die Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen und erleichtert den Zugang zur dualen Berufsausbildung für Bewerber mit besonderem Förderbedarf.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Projekts gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Die Ausbildungsverträge müssen im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen abgeschlossen und von der jeweiligen Stelle eingetragen sein.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der erforderlichen Eignung gemäß §§ 27 und 28 BBiG,Projektdarstellung mit Angaben zur Anzahl der geplanten Ausbildungsplätze und der geplanten Ausbildungsberufe
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausbildungsverbünde
Wer kann Ausbildungsverbünde beantragen?
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts.
Wie hoch ist die Förderung bei Ausbildungsverbünde?
Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Ausbildungsverbünde beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Projekts gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Ausbildungsverbünde?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit