Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Unternehmen, die benachteiligte junge Menschen ausbilden, können einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 7.000 €.
Anträge müssen spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verwaltungen und sonstige Ausbildungseinrichtungen mit Ausnahme von Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes.
Wenn Ihr Unternehmen auf seine Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen im Sinne des Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen (UN -BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hinweist, kann es bevorzugt gefördert werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um ein Ausbildungsverhältnis mit einer Person handeln, die bei Ausbildungsbeginn mit Erstwohnsitz in Hessen gemeldet ist, über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem BBiG, der HwO oder einer vergleichbaren Regelung verfügt und eine soziale oder individuelle Benachteiligung hat; dazu gehören auch Migrantinnen und Migranten sowie Leistungsbeziehende des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit guter Bleibeperspektive.
Die Benachteiligung der oder des Jugendlichen muss durch geeignete Stellen nachgewiesen werden, zum Beispiel durch eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit, des zuständigen Jobcenters, durch ärztliches Attest, eine Bescheinigung der Schule, Abgangszeugnis einer Förderschule oder durch entsprechenden Nachweis darüber, dass die Person noch nicht lange in Deutschland lebt und noch nicht genügend Sprachkenntnisse hat.
Eine Förderung erhalten Sie vor allem für Jugendliche aus Förderschulen und ehemalige Förderschülerinnen und Förderschüler sowie junge Menschen im Grenzbereich einer anerkannten Lernbehinderung.
Eine Förderung erhalten Sie für Jugendliche, die die Schulzeit mit maximal einem Hauptschulabschluss beendet haben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse mit Ehegattinen und Ehegatten oder Verwandten 1.
und 2.
Grades.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 1.000 € – 7.000 €.
Anträge müssen spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.
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