Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Unternehmen, die benachteiligte junge Menschen ausbilden, können einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 7.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verwaltungen und sonstige Ausbildungseinrichtungen mit Ausnahme von Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes.
Die Benachteiligung der oder des Jugendlichen muss durch geeignete Stellen nachgewiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit,ärztliches Attest,Bescheinigung der Schule,Abgangszeugnis einer Förderschule
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)
Wer kann Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) beantragen?
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)?
Förderbetrag: 1.000 € – 7.000 €.
Bis wann kann man Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) beantragen?
Anträge müssen spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 7.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen