Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Förderung von Investitionen in die Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: Träger von berufsbildenden Schulen, staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen, Hochschulen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Vorhaben muss im Rheinischen Revier oder im nördlichen Ruhrgebiet durchgeführt werden und bestimmte Ziele der Berufsbildung verfolgen.
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Jetzt Projekt prüfenTräger von berufsbildenden Schulen, staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen, Hochschulen
Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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