Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0) – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie das niedersächsische Naturerbe und landschaftskulturelle Erbe mit geeigneten Maßnahmen aufwerten oder Vorhaben zur Sicherung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen, die zur Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie zur Sicherung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen beitragen. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: naturverträgliche, dem Schutzzweck entsprechende Angebote für das Erleben der Natur, auch zum Zweck des Schutzes empfindlicher Habitate (insbesondere Natura 2000),naturschutzgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)Schaffung und Ausbau Grüner Infrastruktur im besiedelten Bereich sowieKonzeption und Durchführung von Vorhaben zur Verbesserung des Insektenschutzes und der Erlebbarkeit des Sternenhimmels durch Reduzierung der Lichtverschmutzung (Dark-Sky-Vorhaben). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Die Förderung kann durch Landesmittel auf 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und 70 Prozent im Programmgebiet ÜR erhöht werden.Der Zuschuss muss mindestens EUR 30.000 betragen.Bei Hochbauvorhaben mit Ausgaben über EUR 200.000 liegt der Höchstfördersatz im Programmgebiet SER bei maximal 40 Prozent und im Programmgebiet ÜR bei maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein. Beachten Sie bitte die im Internet veröffentlichten Stichtage für Ihre Antragstellung.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Bitte beachten Sie die im Internet veröffentlichten Stichtage für Ihre Antragstellung.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Antragsberechtigt sind Kommunen und deren Zusammenschlüsse, Naturparkträger, Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen sowie sonstige juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Sie oder eine andere Person dürfen nicht zur Durchführung des Vorhabens verpflichtet sein.Im Fall von interregionalen, grenzüberschreitenden und transnationalen Vorhaben muss die Kooperation im Interesse des Landes Niedersachsen liegen und die beteiligten Akteurinnen und Akteure aus Regionen außerhalb des Programmgebiets bringen ihre Mittel selbst ein.Sie müssen fachlich zur Durchführung des Projekts geeignet sein und die Gesamtfinanzierung Ihres Vohabens sicherstellen.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.Bitte beachten Sie die für die einzelnen Vorhaben geltenden Zweckbindungsfristen.
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Häufige Fragen zu Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0)
Wer kann Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0) beantragen?
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0)?
Bis wann kann man Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0) beantragen?
Bitte beachten Sie die im Internet veröffentlichten Stichtage für Ihre Antragstellung.
Wer ist Fördergeber von Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0)?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.