Arbeitsraumprogramm – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Arbeitsraumprogramm sichert und entwickelt Arbeitsräume für Künstlerinnen und Künstler in Berlin zu bezahlbaren Mieten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler in Berlin.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Die Förderrichtlinien werden aktuell novelliert und sind bis zum avisierten Inkraftreten am 01.01.2027 weiterhin gültig.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzungen
Bewerben können sich professionell arbeitende, in Berlin wohnende Künstlerinnen und Künstler.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Arbeitsraumprogramm"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Arbeitsraumprogramm
Wer kann Arbeitsraumprogramm beantragen?
professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler in Berlin
Bis wann kann man Arbeitsraumprogramm beantragen?
Die Förderrichtlinien werden aktuell novelliert und sind bis zum avisierten Inkraftreten am 01.01.2027 weiterhin gültig.
Wer ist Fördergeber von Arbeitsraumprogramm?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.
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