Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen
Das Arbeitsraumprogramm sichert und entwickelt Arbeitsräume für Künstlerinnen und Künstler in Berlin zu bezahlbaren Mieten.
Antragsberechtigt sind: professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler in Berlin.
Die Förderrichtlinien werden aktuell novelliert und sind bis zum avisierten Inkraftreten am 01.01.2027 weiterhin gültig.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Bewerben können sich professionell arbeitende, in Berlin wohnende Künstlerinnen und Künstler.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Arbeitsraumprogramm zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenprofessionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler in Berlin
Die Förderrichtlinien werden aktuell novelliert und sind bis zum avisierten Inkraftreten am 01.01.2027 weiterhin gültig.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.
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