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Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Wenn Sie mit einem Investitionsvorhaben in der Aquakultur und Fischwirtschaft zum Umwelt- und Verbraucherschutz beitragen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft, einschließlich Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen..

Was wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, die in der Aquakultur und Fischwirtschaft tätig sind, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen. Die Förderung erfolgt durch die Landwirtschaftliche Rentenbank. Das Programm ist bundesweit verfügbar und richtet sich an Unternehmen in der Rechtsform einer UG. Anträge können laufend gestellt werden, es gibt keine festen Fristen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_aquakultur_nachhaltigkeit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit

Wer kann Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit beantragen?

Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft, einschließlich Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen.

Wie hoch ist die Förderung bei Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit zur Gruppe „lr_aquakultur_nachhaltigkeit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit