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Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in der Aquakultur und Fischwirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung von Emissionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft, einschließlich Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen..

Was wird gefördert?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als Unternehmen mit dem Kredit „Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit“ bei der Finanzierung von Investitionen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen beitragen. Gefördert werden Investitionen zur Senkung von Emissionen und Energieverbrauch, in die ökologische Aquakultur sowie zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Sie können die Fördermaßnahme mit anderen Fördermitteln kombinieren, allerdings nicht mit Förderungen für Leasing-Verträge. Ihren Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_aquakultur_nachhaltigkeit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Aquakultur und Fischwirtschaft sowie KMU der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen.

Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Nicht förderfähig

  • Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazitäten
  • Aufwendungen für den Bau
  • Kauf oder die Modernisierung von Fischereifahrzeugen
  • Investitionen in die Versuchsfischerei
  • Kosten der Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen
  • Kosten für direkte Besatzmaßnahmen mit Ausnahme von bestimmten Erhaltungsmaßnahmen und Versuchsbesatzmaßnahmen
  • Umschuldungen
  • destruktive Fangmethoden oder Einsatz von Treibnetzen in der Hochseefischerei bei Verwendung von Netzen mit mehr als 2
  • 5 km Länge.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit

Wer kann Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit beantragen?

Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft, einschließlich Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen.

Wie hoch ist die Förderung bei Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit zur Gruppe „lr_aquakultur_nachhaltigkeit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit