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Anschlussfinanzierung Immobilienvermietung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die IB.SH bietet Anschlussfinanzierungen für Immobilienvermietungen an, um neue Konditionen für bestehende Darlehen zu sichern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Die IB.SH bietet Ihnen für die hier bestehenden Darlehen bereits heute, also vor Ablauf der Zinsbindung neue Konditionen oder für die Zukunft Anschlussfinanzierungen an. Eine Ablösung von Darlehen anderer Banken ist leider nicht möglich. Über maßgeschneiderte Konditionen realisieren wir eine für Sie optimale Anschlussfinanzierung. Eine grundbuchliche Veränderung ist für Sie nicht erforderlich. Die aktuellen Zinsen können Sie sich bis zu 48 Monate im Voraus sichern. Wir bieten Umfinanzierungs- oder Forwarddarlehen mit einer Zinsbindung bis zu 20 Jahren an.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

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Häufige Fragen zu Anschlussfinanzierung Immobilienvermietung

Wer kann Anschlussfinanzierung Immobilienvermietung beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Wer ist Fördergeber von Anschlussfinanzierung Immobilienvermietung?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit