Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Das Anpassungsgeld wird an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus sowie der Stein- und Braunkohleanlagen gewährt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Der Antrag ist spätestens einen Kalendermonat vor dem erstmaligen Bezug des Anpassungsgeldes zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_anpassungsgeld“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus oder der Stein- und Braunkohleanlagen sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular der Bewilligungsstelle
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen
Wer kann Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen beantragen?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen
Bis wann kann man Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen beantragen?
Der Antrag ist spätestens einen Kalendermonat vor dem erstmaligen Bezug des Anpassungsgeldes zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen zur Gruppe „bmwe_anpassungsgeld". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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