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Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Das Anpassungsgeld wird an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus sowie der Stein- und Braunkohleanlagen gewährt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen.

Was wird gefördert?

Das Anpassungsgeld wird auf Antrag der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers gewährt. Der Antrag ist über das von der Bewilligungsstelle auf deren Internetseite zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular zu stellen. Ebenfalls kann der Antrag in Papierform gestellt werden. Hierzu ist der Antrag in zweifacher Ausfertigung bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Antragsformulare sind bei der Bewilligungsstelle anzufordern oder unter der Internetseite abzurufen. Es werden ausschließlich Anträge angenommen, die mit den Antragsformularen der Bewilligungsstelle erstellt wurden. Anträge, die unter Verwendung anderer Formulare gestellt werden und beziehungsweise oder nicht vollständig sind, werden von der Bewilligungsstelle nicht angenommen. Der Antrag ist spätestens einen Kalendermonat vor dem erstmaligen Bezug des Anpassungsgeldes bei der Bewilligungsstelle zu stellen.

Frist und Status

Der Antrag ist spätestens einen Kalendermonat vor dem erstmaligen Bezug des Anpassungsgeldes zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_anpassungsgeld". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus oder der Stein- und Braunkohleanlagen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular der Bewilligungsstelle

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Häufige Fragen zu Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Wer kann Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen beantragen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bis wann kann man Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen beantragen?

Der Antrag ist spätestens einen Kalendermonat vor dem erstmaligen Bezug des Anpassungsgeldes zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen zur Gruppe „bmwe_anpassungsgeld". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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