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Anlagen und Arbeitsmittel – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen

Das Programm fördert die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten durch geeignete Arbeitsmittel.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber und Beschäftigte.

Was wird gefördert?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von allen Arbeitsmitteln mit dem Ziel, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten zu gewährleisten. Dies soll unter anderem mit der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen sowie überwachungsbedürftiger Anlagen) und deren sicherer Verwendung erreicht werden. Vor der erstmaligen Verwendung der Arbeitsmittel muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element aller Arbeitsschutzverordnungen ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) grundsätzlich für alle Tätigkeiten vorgeschrieben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Anlagen und Arbeitsmittel

Wer kann Anlagen und Arbeitsmittel beantragen?

Arbeitgeber und Beschäftigte

Wer ist Fördergeber von Anlagen und Arbeitsmittel?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg