Anlagen und Arbeitsmittel – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 26 Tagen
Das Programm fördert die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten durch geeignete Arbeitsmittel.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber und Beschäftigte.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Anlagen und Arbeitsmittel"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Anlagen und Arbeitsmittel
Wer kann Anlagen und Arbeitsmittel beantragen?
Arbeitgeber und Beschäftigte
Wer ist Fördergeber von Anlagen und Arbeitsmittel?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.
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