Altersgerecht Umbauen – Kredit – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW Bank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Förderung für den Abbau von Barrieren und Verbesserung des Einbruchschutzes in Wohnräumen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bank.
Voraussetzungen
Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Altersgerecht Umbauen – Kredit
Wer kann Altersgerecht Umbauen – Kredit beantragen?
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Altersgerecht Umbauen – Kredit?
Förderbetrag: bis 50.000 €.
Bis wann kann man Altersgerecht Umbauen – Kredit beantragen?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wer ist Fördergeber von Altersgerecht Umbauen – Kredit?
Fördergeber ist KfW Bank. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit