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KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Software-intensive Systeme (SWS) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von Projekten im Bereich Software-intensive Systeme für kleine und mittlere Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei Einzel- und Verbundvorhaben in dem Bereich Software-intensive Systeme (SWS). Sie können eine Förderung erhalten, wenn ihr Vorhaben auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt oder Daten-, Informations- und Kommunikationstechnologie-Wirtschaft ausgerichtet ist. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_kmu_innovativ". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union und im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse.

Nicht förderfähig

  • Unternehmen
  • die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizzen in deutscher Sprache

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Häufige Fragen zu KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Software-intensive Systeme (SWS)

Wer kann KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Software-intensive Systeme (SWS) beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Software-intensive Systeme (SWS)?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Software-intensive Systeme (SWS) beantragen?

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.

Wer ist Fördergeber von KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Software-intensive Systeme (SWS)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Software-intensive Systeme (SWS) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Software-intensive Systeme (SWS) zur Gruppe „bmftr_kmu_innovativ". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit