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Allgemeine Bürgschaften – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die L-Bank bietet allgemeine Bürgschaften zur Absicherung von Finanzierungen für mittelständische Unternehmen und Freiberufler in Baden-Württemberg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Mittelständische Unternehmen und Freiberufler in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Die L-Bank übernimmt einen Teil des Risikos Ihrer Hausbankfinanzierung – mit allgemeinen Bürgschaften bis 15 Mio. €. Damit können Finanzierungen von Investitionen, Betriebsübernahmen oder Betriebsmitteln verbürgt werden. Die Bürgschaftsprovision richtet sich nach der Höhe der übernommenen Haftung, der Bonität des Unternehmens und der von ihm bereitgestellten Sicherheiten. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre bei Investitionen und maximal 6 Jahre bei Betriebsmittelkrediten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000.000 € – 15.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss sich in Baden-Württemberg befinden.

Das Unternehmen darf sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Merkblätter/Richtlinien,De-minimis-Erklärung

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Häufige Fragen zu Allgemeine Bürgschaften

Wer kann Allgemeine Bürgschaften beantragen?

Mittelständische Unternehmen und Freiberufler in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Förderung bei Allgemeine Bürgschaften?

Förderbetrag: 2.000.000 € – 15.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Allgemeine Bürgschaften?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000.000 € – 15.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Baden-Württemberg