Fördergeber: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 51 Tagen
Förderung für Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung investiver Maßnahmen.
Antragsberechtigt sind: Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 1.200.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, Nachweis über berufliche Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes, wirtschaftliches Unternehmen und Investitionskonzept.
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Jetzt Projekt prüfenKleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag: 20.000 € – 1.200.000 €. Förderquote: 40 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber ist Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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