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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung für Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung investiver Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie die folgenden investiven Maßnahmen finanzieren: Errichtung, Erwerb und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, Investitionen in Bewässerungsanlagen bei mind. 15% Wassereinsparung, Investitionen in Frostschutzberegnungsanlagen für Sonderkulturen, Kauf von neuen Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware, Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen durch gezielte Unkrautbekämpfung mittels neuartiger mechanischer Verfahren führen, allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien sowie den Erwerb von Patenten und Lizenzen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 1.200.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, Nachweis über berufliche Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes, wirtschaftliches Unternehmen und Investitionskonzept.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der beruflichen Fähigkeiten,Investitionskonzept

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Wer kann Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) beantragen?

Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Förderung bei Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)?

Förderbetrag: 20.000 € – 1.200.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Wer ist Fördergeber von Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)?

Fördergeber ist Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 1.200.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2030
Förderregion
Nordrhein-Westfalen