Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung für Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung investiver Maßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 1.200.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, Nachweis über berufliche Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes, wirtschaftliches Unternehmen und Investitionskonzept.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der beruflichen Fähigkeiten,Investitionskonzept
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Wer kann Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) beantragen?
Kleinst-, kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
Wie hoch ist die Förderung bei Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)?
Förderbetrag: 20.000 € – 1.200.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Wer ist Fördergeber von Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)?
Fördergeber ist Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 1.200.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2030
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen