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Antrag möglichDarlehen

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen

Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Was wird gefördert?

Die L-Bank unterstützt Sie als agrargewerbliches, ernährungs- oder forstwirtschaftliches Unternehmen mit einem zinsvergünstigten Kredit bei der Finanzierung von Investitionen in die Agrar- und Ernährungswirtschaft. Sie erhalten den Kredit für folgende Vorhaben: Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen, Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen, Erwerb von Grundstücken, Kauf von Maschinen und Fahrzeugen sowie allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank oder L-Bank eine Bürgschaft übernehmen. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen zuständig, die L-Bank für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft gemäß KMU -Definition der EU.

Hierzu zählen agrargewerbliche Handelsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks, land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, in Absprache mit der L-Bank auch forstwirtschaftliche Unternehmen.

Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg.

Sie müssen eine wirtschaftliche (gewerbliche) Tätigkeit ausüben.

Ihr Vorhaben dient der Errichtung einer neuen oder der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion in neue, zusätzliche Produkte oder einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten, alleinige Übernahmen von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen, der Erwerb von Betriebsmitteln, Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.

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Häufige Fragen zu Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb

Wer kann Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb beantragen?

Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb?

Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg

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