Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderdarlehen für Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Finanzierung von Investitionen in Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000.000 €.
Frist und Status
Programmstruktur wird ab 01.07.2026 angepasst.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Unternehmen muss in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig sein und die geförderte Investition für eine wirtschaftliche Tätigkeit verwenden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz
Wer kann Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz beantragen?
Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz?
Förderbetrag: 5.000 € – 25.000.000 €.
Bis wann kann man Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz beantragen?
Programmstruktur wird ab 01.07.2026 angepasst.
Wer ist Fördergeber von Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 25.000.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg