VeröffentlichtDarlehen

Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderdarlehen für Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Finanzierung von Investitionen in Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Was wird gefördert?

Als Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft können Sie mit diesem Förderdarlehen Ihre Investitionen günstig finanzieren, mit denen Sie die Energieeffizienz steigern oder Emissionen mindern. Auch wenn Sie den Verbraucherschutz verbessern möchten, fördern wir Sie. Die Konditionen umfassen eine Kredithöhe von 5.000 bis 25 Mio. € und verschiedene Laufzeiten. Ab 01.07.2026 wird die Programmstruktur angepasst.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 25.000.000 €.

Frist und Status

Programmstruktur wird ab 01.07.2026 angepasst.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Unternehmen muss in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig sein und die geförderte Investition für eine wirtschaftliche Tätigkeit verwenden.

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Häufige Fragen zu Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz

Wer kann Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz beantragen?

Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz?

Förderbetrag: 5.000 € – 25.000.000 €.

Bis wann kann man Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz beantragen?

Programmstruktur wird ab 01.07.2026 angepasst.

Wer ist Fördergeber von Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 25.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg