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Antrag möglichDarlehen

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 91 Tagen

Darlehen für Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Finanzierung von Betriebsmitteln.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Was wird gefördert?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als agrar- und ernährungswirtschaftliches Unternehmen mit einem zinsgünstigen Kredit. Die Landwirtschaftliche Rentenbank gewährt Ihnen einen Kredit für folgende Vorhaben: Erwerb von Betriebsmitteln, Unternehmenskauf sowie Unternehmensübernahme. Die Förderung besteht in einem zinsgünstigen Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Sie beantragen die Förderung über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Sie können das Darlehen mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_betriebsmittel“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft, Unternehmen des Ernährungshandwerks, forstwirtschaftliche Unternehmen.

Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und der Kauf von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition.

Erforderliche Unterlagen

  • Beihilfeerklärung,Antrag bei der Hausbank

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Häufige Fragen zu Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel

Wer kann Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel beantragen?

Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel zur Gruppe „lr_betriebsmittel". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit

Programm im Blick behalten

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