Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Stand: September 2026 · Geprüft vor 45 Tagen
Darlehen für Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Finanzierung von Betriebsmitteln.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_betriebsmittel“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft, Unternehmen des Ernährungshandwerks, forstwirtschaftliche Unternehmen.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und der Kauf von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition.
Erforderliche Unterlagen
- Beihilfeerklärung,Antrag bei der Hausbank
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Wer kann Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel beantragen?
Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel?
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel zur Gruppe „lr_betriebsmittel". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit