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A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung von Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Erwerbstätige in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden 60% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 5.000 Euro pro Weiterbildung. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt insbesondere Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk, um den Fachkräftebedarf zu decken und die Unternehmen bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Die beantragte Weiterbildung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur Kostenbeteiligung bei Erwerbstätigen,Anlage zum Antrag für Weiterbildungsträger

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Häufige Fragen zu A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Wer kann A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein beantragen?

Erwerbstätige in Schleswig-Holstein

Wie hoch ist die Förderung bei A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?

Förderbetrag: bis 5.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Die beantragte Weiterbildung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein.

Wer ist Fördergeber von A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Schleswig-Holstein