A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Erwerbstätige in Schleswig-Holstein.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Die beantragte Weiterbildung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Kostenbeteiligung bei Erwerbstätigen,Anlage zum Antrag für Weiterbildungsträger
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Wer kann A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein beantragen?
Erwerbstätige in Schleswig-Holstein
Wie hoch ist die Förderung bei A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?
Förderbetrag: bis 5.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Die beantragte Weiterbildung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein.
Wer ist Fördergeber von A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Förderregion
- Schleswig-Holstein