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Agrarinvestitionsförderungsprogramm – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesrepublik Deutschland

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei zukunftsfähigen Investitionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe.

Was wird gefördert?

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm fördert landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, die zukunftsfähige Investitionen planen. Die genauen Voraussetzungen, Fristen und Antragswege können je nach Angebot variieren. Anträge können elektronisch über das ELAISA-Portal eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesrepublik Deutschland.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Agrarinvestitionsförderungsprogramm"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Agrarinvestitionsförderungsprogramm

Wer kann Agrarinvestitionsförderungsprogramm beantragen?

landwirtschaftliche Betriebe

Wer ist Fördergeber von Agrarinvestitionsförderungsprogramm?

Fördergeber ist Bundesrepublik Deutschland. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

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