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DABEA – Datenbank der Einrichtungsaufsicht – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Onlineportal DABEA ermöglicht Trägern von Einrichtungen, ihre Anträge online zu stellen und Meldepflichten digital wahrzunehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von erlaubnispflichtigen, teilstationären und stationären Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Mit dem Onlineportal DABEA (Datenbank der Einrichtungsaufsicht) können Träger von erlaubnispflichtigen, teilstationären und stationären Einrichtungen sowie Antragstellende ihre Anträge online stellen und ihre Meldepflichten digitalisiert wahrnehmen. DABEA ist eine webbasierte Software, die mit den Internetbrowsern Chrome, Edge oder Firefox funktioniert. Die erfassten Daten werden in einer SQL-Datenbank gespeichert. Der Zugriff auf die Daten ist für Einrichtungsaufsicht sowie für Träger von Betreuungseinrichtungen möglich und wird über ein Nutzerkonzept geregelt. Eine gezielte Zuordnung der Rechte für einen Nutzer wird über ein Rollenkonzept mit entsprechenden Zugriffsrechten sichergestellt.

Frist und Status

Die notwendigen Meldungen müssen unverzüglich vorgenommen und Anträge müssen rechtszeitig gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „DABEA – Datenbank der Einrichtungsaufsicht"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu DABEA – Datenbank der Einrichtungsaufsicht

Wer kann DABEA – Datenbank der Einrichtungsaufsicht beantragen?

Träger von erlaubnispflichtigen, teilstationären und stationären Einrichtungen

Bis wann kann man DABEA – Datenbank der Einrichtungsaufsicht beantragen?

Die notwendigen Meldungen müssen unverzüglich vorgenommen und Anträge müssen rechtszeitig gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von DABEA – Datenbank der Einrichtungsaufsicht?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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