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4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie in Niedersachsen die Arbeit von Jugendlichen in Jugendgruppen fördern und stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ehrenamtlich geführte Jugendgruppen und -initiativen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben örtlicher Jugendgruppen und -initiativen. So soll jungen Menschen die diskriminierungsfreie Teilhabe an den Angeboten der Jugendarbeit ermöglicht werden. Es werden auf regionaler und auf Landesebene Einzelprojekte von ehrenamtlich geführten Jugendgruppen gefördert und auch übergreifende beziehungsweise koordinierende Projekte von ehrenamtlich geführten Jugendgruppen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Projekt zwischen EUR 1.500 bis maximal EUR 10.000 pro vollem Projektjahr, aber pro Monat durchschnittlich nicht mehr als EUR 850,00. Für ein maximal einjähriges Folgeprojekt erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Hauptprojekts. Diesen Zuschuss müssen Sie separat beantragen. Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. als Erstempfänger kann einmal jährlich auf der Grundlage der zu erwartenden Förderanträge der Letztempfänger einen Antrag beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellen. Das Antragsverfahren für die Letztempfänger regelt der Landesjugendring Niedersachsen e.V. als Servicestelle. Es erfolgt ausschließlich online.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 10.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Als Erstempfänger ist der Landesjugendring Niedersachsen e.

V.

antragsberechtigt.

Diese Servicestelle ist mit der Umsetzung des Programms beauftragt und erhält selbst keine Förderung.

Letztliche Empfänger der Leistungen sind Ortsgruppen und Kreis- und Bezirksverbände der auf Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände beziehungsweise Träger der Jugendarbeit, deren Jugendeinrichtungen und -institutionen sowie Untergliederungen der Mitgliedsverbände von als förderungswürdig anerkannten Dachverbänden, kommunale Jugendringe und vergleichbare Zusammenschlüsse von örtlichen Jugendgruppen, freie ehrenamtlich geführte Jugendgruppen (Jugendinitiativen) ohne Landesverband sowie für Projekte mit überwiegend übergreifender beziehungsweise koordinierender Funktion auch die auf der Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände mit Sitz in Niedersachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Projekt muss in Niedersachsen verwirklicht werden.

Sie müssen ein neues Projekt planen, das Themenschwerpunkte aus den Bereichen Beteiligung, Vielfalt, Engagement und Experimentelles aufweist und neue Ansätze und Methoden der Jugendarbeit aufnimmt.

Ihr Projekt muss die Prinzipien des Gender Mainstreamings berücksichtigen und sich mit anderen Projekten in der jeweiligen Region und/oder mit einem ähnlichen Schwerpunkt vernetzen.

Die Projekte sollen von ehrenamtlich tätigen jungen Menschen vorbereitet und durchgeführt werden.

Mindestens eine an der Organisation des Projekts beteiligte Person muss im Besitz einer gültigen Jugendgruppenleitercard (Juleica) sein.

Wenn Sie ein Projekt mit einer Förderung von mehr als EUR 5.000 durchführen, soll dieses eine übergreifende sowie koordinierende Funktion für andere Projekte haben.

Die Laufzeit Ihres Projekts beträgt mindestens 3 bis höchstens 24 Monate.

Bei Projekten mit einer Fördersumme von mehr als EUR 2.500 muss der Zuwendungsempfänger eine juristische Person sein.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu 4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit

Wer kann 4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit beantragen?

Ehrenamtlich geführte Jugendgruppen und -initiativen

Wie hoch ist die Förderung bei 4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit?

Förderbetrag: 1.500 € – 10.000 €. Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von 4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.500 € – 10.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen