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Förderung von Wärmepumpen in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Die Förderung unterstützt den Einbau von Wärmepumpensystemen in bestimmten Wohnquartieren in Niedersachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen aus bestimmten Wohnquartieren in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Mit diesem Programm wird in Ergänzung zu der Bundesförderung in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren der Einbau von Wärmepumpensystemen mit einer Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Übertragungstechnik gefördert. Die Förderung erfolgt in Ergänzung von Zuwendungen nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BAFA). Die Höhe der Zuwendung je Wärmepumpensystem beträgt in Ergänzung zu der Bundesförderung in Neubauquartieren mit dezentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen 5.000 Euro, in Bestandsquartieren mit dezentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen 7.250 Euro, und weitere spezifische Beträge für unterschiedliche Szenarien.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 7.250 €.

Frist und Status

Die Beantragung erfolgt vor Beginn des Vorhabens.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN).

Voraussetzungen

Die Maßnahme darf erst nach Erhalt einer Eingangsbestätigung durch die KEAN begonnen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Wärmepumpen in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Wärmepumpen in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren

Wer kann Förderung von Wärmepumpen in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren beantragen?

Privatpersonen aus bestimmten Wohnquartieren in Niedersachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Wärmepumpen in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren?

Förderbetrag: 500 € – 7.250 €.

Bis wann kann man Förderung von Wärmepumpen in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren beantragen?

Die Beantragung erfolgt vor Beginn des Vorhabens.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Wärmepumpen in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren?

Fördergeber ist Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN). Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 7.250 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen