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Zweijährige Basisförderung Bildende Kunst – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Die zweijährige Basisförderung unterstützt Projekträume und -initiativen im Bereich der bildenden Kunst.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Projekträume und -initiativen im Bereich der bildenden Kunst.

Was wird gefördert?

Die zweijährige Basisförderung Bildende Kunst fördert Projekträume und -initiativen, die sich mit zeitgenössischer bildender Kunst beschäftigen. Die Förderung erstreckt sich über die Jahre 2024 bis 2025 und zielt darauf ab, kreative Projekte zu unterstützen und die Sichtbarkeit der bildenden Kunst zu erhöhen.

Frist und Status

Anträge können für die Jahre 2024 bis 2025 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Zweijährige Basisförderung Bildende Kunst

Wer kann Zweijährige Basisförderung Bildende Kunst beantragen?

Projekträume und -initiativen im Bereich der bildenden Kunst

Bis wann kann man Zweijährige Basisförderung Bildende Kunst beantragen?

Anträge können für die Jahre 2024 bis 2025 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zweijährige Basisförderung Bildende Kunst?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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