Zweijährige Basisförderung Bildende Kunst – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Die zweijährige Basisförderung unterstützt Projekträume und -initiativen in der Bildenden Kunst.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Projekträume und -initiativen in der Bildenden Kunst.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zweijährige Basisförderung Bildende Kunst
Wer kann Zweijährige Basisförderung Bildende Kunst beantragen?
Projekträume und -initiativen in der Bildenden Kunst
Wer ist Fördergeber von Zweijährige Basisförderung Bildende Kunst?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.
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