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Zweijährige Basisförderung Bildende Kunst – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Die zweijährige Basisförderung unterstützt Projekträume und -initiativen in der Bildenden Kunst.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Projekträume und -initiativen in der Bildenden Kunst.

Was wird gefördert?

Die zweijährige Basisförderung Bildende Kunst fördert Projekträume und -initiativen für die Jahre 2024–2025. Ziel ist es, die zeitgenössische bildende Kunst zu unterstützen und zu präsentieren.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zweijährige Basisförderung Bildende Kunst"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Zweijährige Basisförderung Bildende Kunst

Wer kann Zweijährige Basisförderung Bildende Kunst beantragen?

Projekträume und -initiativen in der Bildenden Kunst

Wer ist Fördergeber von Zweijährige Basisförderung Bildende Kunst?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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