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Spendenverdopplung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bethe-Stiftung

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Die Bethe-Stiftung unterstützt die Arbeit von Kinderhospizen und Einrichtungen im Bereich Kinderschutz durch eine Spendenverdopplungs-Aktion.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Einrichtungen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit.

Was wird gefördert?

In Deutschland leben ständig etwa 50.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensbegrenzenden Erkrankungen. Jährlich sterben etwa 15.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an einer solchen Erkrankung. Mit der Diagnose werden für die betroffenen Familien private und berufliche Lebensplanungen umgeworfen. Sie betreuen ihr Kind über Monate oder Jahre 24 Stunden - rund um die Uhr, sehr häufig bis an die Grenze der körperlichen und seelischen Belastbarkeit. In dieser Situation bietet die Kinderhospizarbeit Entlastung für die ganze Familie. Ein Zuhause auf Zeit in familiärer Atmosphäre, in dem die Familien liebevoll begleitet werden. Die Bethe-Stiftung fördert Einrichtungen, die in ihrer täglichen Arbeit bei allen Formen von Vernachlässigung sowie körperlicher und sexueller Misshandlung von Kindern und Jugendlichen Verantwortung übernehmen und mit den betroffenen Mädchen und Jungen sowie deren Familien arbeiten. Wirkungsvolle Kinderschutzarbeit darf aber nicht bei Hilfsangeboten für Familien und Kinder stehen bleiben, sondern muss auch versuchen, gesellschaftliche Prozesse der Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt zu fördern bzw. in sie einzugreifen. Daher legt die Stiftung bei ihren Förderprojekten auch einen großen Wert auf Prävention und Aufklärung. Seit dem Jahr 2010 fördert die Bethe Stiftung Schülerreisen in ehemalige Vernichtungsstätten der Nationalsozialisten. Reisen auf den Spuren unserer Vorfahren liefern nicht immer touristische Attraktionen und freudige Eindrücke. Es können auch schwierige Reisen sein, die besondere Vorbereitung und Reflexion erfordern und uns dazu bringen über die Welt, in der wir leben, nachzudenken. Reisen zu Orten der Erinnerung sind nicht immer einfach, schön und angenehm. Aber sie sind sehr wichtig, damit Vergangenes nicht vergessen wird.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. fortlaufend

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bethe-Stiftung.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bethe_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Spendenverdopplung

Wer kann Spendenverdopplung beantragen?

Vereine, Einrichtungen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit

Bis wann kann man Spendenverdopplung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Spendenverdopplung?

Fördergeber ist Bethe-Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Spendenverdopplung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Spendenverdopplung zur Gruppe „bethe_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit