Spendenverdopplung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bethe-Stiftung
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Die Bethe-Stiftung unterstützt die Arbeit von Kinderhospizen und Einrichtungen im Bereich Kinderschutz durch eine Spendenverdopplungs-Aktion.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Einrichtungen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. fortlaufend
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bethe-Stiftung.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bethe_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Spendenverdopplung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Spendenverdopplung
Wer kann Spendenverdopplung beantragen?
Vereine, Einrichtungen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit
Bis wann kann man Spendenverdopplung beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Spendenverdopplung?
Fördergeber ist Bethe-Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Spendenverdopplung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Spendenverdopplung zur Gruppe „bethe_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit