VeröffentlichtSonstiges

Spendenverdopplung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bethe-Stiftung

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Die Bethe-Stiftung fördert die Arbeit von Kinderhospizen und Einrichtungen im Bereich Kinderschutz durch eine Spendenverdopplungs-Aktion.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine.

Was wird gefördert?

In Deutschland leben ständig etwa 50.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensbegrenzenden Erkrankungen. Jährlich sterben etwa 15.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an einer solchen Erkrankung. Mit der Diagnose werden für die betroffenen Familien private und berufliche Lebensplanungen umgeworfen. Sie betreuen ihr Kind über Monate oder Jahre 24 Stunden - rund um die Uhr, sehr häufig bis an die Grenze der körperlichen und seelischen Belastbarkeit. In dieser Situation bietet die Kinderhospizarbeit Entlastung für die ganze Familie. Ein Zuhause auf Zeit in familiärer Atmosphäre, in dem die Familien liebevoll begleitet werden. Die Bethe-Stiftung fördert Einrichtungen, die in ihrer täglichen Arbeit bei allen Formen von Vernachlässigung sowie körperlicher und sexueller Misshandlung von Kindern und Jugendlichen Verantwortung übernehmen und mit den betroffenen Mädchen und Jungen sowie deren Familien arbeiten. Wirkungsvolle Kinderschutzarbeit darf aber nicht bei Hilfsangeboten für Familien und Kinder stehen bleiben, sondern muss auch versuchen, gesellschaftliche Prozesse der Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt zu fördern bzw. in sie einzugreifen. Daher legt die Stiftung bei ihren Förderprojekten auch einen großen Wert auf Prävention und Aufklärung. Seit dem Jahr 2010 fördert die Bethe Stiftung Schülerreisen in ehemalige Vernichtungsstätten der Nationalsozialisten. Reisen auf den Spuren unserer Vorfahren liefern nicht immer touristische Attraktionen und freudige Eindrücke. Es können auch schwierige Reisen sein, die besondere Vorbereitung und Reflexion erfordern und uns dazu bringen über die Welt, in der wir leben, nachzudenken. Reisen zu Orten der Erinnerung sind nicht immer einfach, schön und angenehm. Aber sie sind sehr wichtig, damit Vergangenes nicht vergessen wird.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bethe-Stiftung.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bethe_stiftung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Spendenverdopplung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Spendenverdopplung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Spendenverdopplung

Wer kann Spendenverdopplung beantragen?

Vereine

Bis wann kann man Spendenverdopplung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Spendenverdopplung?

Fördergeber ist Bethe-Stiftung. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Spendenverdopplung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Spendenverdopplung zur Gruppe „bethe_stiftung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Sonstiges
Förderregion
bundesweit