Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Gemeinden bei Rückbauvorhaben zur Beseitigung von Wohnungsleerständen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die das entsprechende Fördergebiet durch Beschluss festlegen müssen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten
Wer kann Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten beantragen?
Gemeinden
Bis wann kann man Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten beantragen?
Anträge müssen bis zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten?
Fördergeber ist Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Quelle: foerderdatenbank.de.
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