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Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Gemeinden bei Rückbauvorhaben zur Beseitigung von Wohnungsleerständen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Gemeinde bei Rückbauvorhaben in Gebieten, die von Ihnen als Fördergebiet festgelegt worden sind. Sie erhalten die Förderung für einzelne Rückbaumaßnahmen, die Teil einer Gesamtmaßnahme sind und von den Eigentümerinnen und Eigentümern oder auch Erbbauberechtigten der Gebäudegrundstücke durchgeführt werden. Dazu gehören die Freimachung von Wohnungen, der unmittelbare Rückbau (Kosten für den Abriss) und eine einfache Herrichtung des Grundstücks. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die das entsprechende Fördergebiet durch Beschluss festlegen müssen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten

Wer kann Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten beantragen?

Gemeinden

Bis wann kann man Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten?

Fördergeber ist Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern