Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Teilnahme an Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 556 €.
Frist und Status
Die Bildungsschecks sind 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder die eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Hauptwohnsitz und geplanter Betriebssitz des Unternehmens liegen in Mecklenburg-Vorpommern.
Sie können den Entwurf eines Unternehmenskonzeptes vorlegen und den Bedarf an Qualifizierung sowie Beratung und Begleitung im Beratungsgespräch bei einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern dokumentieren.
Eine Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern hat ein Votum über Ihre Teilnahme an Maßnahmen zur Qualifizierung zur beabsichtigten Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge abgegeben.
Sie absolvieren die Grundkurse bei anerkannten Bildungsdienstleistern.
Erforderliche Unterlagen
- Entwurf eines Unternehmenskonzeptes,Nachweis über Bedarf an Qualifizierung,Votum einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks
Wer kann Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks beantragen?
Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks?
Förderbetrag: bis 556 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks beantragen?
Die Bildungsschecks sind 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 556 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern