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Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Teilnahme an Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) Ihre Teilnahme an Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Sie erhalten die Förderung für die Teilnahme an Grundkursen, Beratungen und Begleitungen vor der Gründung oder Unternehmensnachfolge. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form von Bildungsschecks. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 436,00 für die Teilnahme an einem Kurs zur betriebswirtschaftlichen Qualifizierung und höchstens EUR 556,00 pro Tag für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Begleitungsleistungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 556 €.

Frist und Status

Die Bildungsschecks sind 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder die eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.

Ihr Hauptwohnsitz und geplanter Betriebssitz des Unternehmens liegen in Mecklenburg-Vorpommern.

Erforderliche Unterlagen

  • Entwurf eines Unternehmenskonzeptes,Nachweis über Bedarf an Qualifizierung,Votum einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer

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Häufige Fragen zu Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks

Wer kann Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks beantragen?

Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks?

Förderbetrag: bis 556 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks beantragen?

Die Bildungsschecks sind 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 556 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern