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Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Teilnahme an Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) Ihre Teilnahme an Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Sie erhalten die Förderung für die Teilnahme an Grundkursen, Beratungen und Begleitungen vor der Gründung oder Unternehmensnachfolge. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form von Bildungsschecks. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 436,00 für die Teilnahme an einem Kurs zur betriebswirtschaftlichen Qualifizierung und höchstens EUR 556,00 pro Tag für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Begleitungsleistungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 556 €.

Frist und Status

Die Bildungsschecks sind 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder die eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Hauptwohnsitz und geplanter Betriebssitz des Unternehmens liegen in Mecklenburg-Vorpommern.

Sie können den Entwurf eines Unternehmenskonzeptes vorlegen und den Bedarf an Qualifizierung sowie Beratung und Begleitung im Beratungsgespräch bei einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern dokumentieren.

Eine Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern hat ein Votum über Ihre Teilnahme an Maßnahmen zur Qualifizierung zur beabsichtigten Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge abgegeben.

Sie absolvieren die Grundkurse bei anerkannten Bildungsdienstleistern.

Erforderliche Unterlagen

  • Entwurf eines Unternehmenskonzeptes,Nachweis über Bedarf an Qualifizierung,Votum einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks

Wer kann Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks beantragen?

Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks?

Förderbetrag: bis 556 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks beantragen?

Die Bildungsschecks sind 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 556 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern