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Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung für niederschwellige Maßnahmen zur Anpassung an die Klimafolgen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Kunden, Kommunen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK bietet Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung an. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitragen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung

Wer kann Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung beantragen?

Öffentliche Kunden, Kommunen, Unternehmen

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen