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Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Förderung für niederschwellige Maßnahmen zur Anpassung an die Klimafolgen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Kunden, Kommunen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Die NRW.BANK bietet Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung an. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitragen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
Wer kann Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung beantragen?
Öffentliche Kunden, Kommunen, Unternehmen
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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