Zuschuss für Klimafolgenanpassung – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung von investiven Vorhaben zur Klimafolgenanpassung in Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Träger.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 180.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK).
Voraussetzungen
Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, Vorhaben muss nach den genehmigten Auswahlkriterien förderfähig sein, Gesamtfinanzierung gesichert, förderfähige Gesamtausgaben max.
200.000 €, Zweckbindungsfrist von 15 Jahren einhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss für Klimafolgenanpassung
Wer kann Zuschuss für Klimafolgenanpassung beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Träger
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Klimafolgenanpassung?
Förderbetrag: bis 180.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Zuschuss für Klimafolgenanpassung beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Klimafolgenanpassung?
Fördergeber ist Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 180.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. März 2027
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen