Fördergeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Förderung von investiven Vorhaben zur Klimafolgenanpassung in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Träger.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 180.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK).
Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, Vorhaben muss nach den genehmigten Auswahlkriterien förderfähig sein, Gesamtfinanzierung gesichert, förderfähige Gesamtausgaben max.
200.000 €, Zweckbindungsfrist von 15 Jahren einhalten.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Träger
Förderbetrag: bis 180.000 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027.
Fördergeber ist Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK). Quelle: nrwbank.
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