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Zuschuss für Klimafolgenanpassung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung von investiven Vorhaben zur Klimafolgenanpassung in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Träger.

Was wird gefördert?

Gemeinden, Gemeindeverbände, kleine und mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Träger können Zuschüsse für investive Vorhaben an, auf oder in Gebäuden und im öffentlichen Raum erhalten, die der Klimafolgenanpassung dienen. Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung, Pflanzungen klimaresilienter Arten und Niederschlagswasserversickerung. Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich beim LANUK.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 180.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK).

Voraussetzungen

Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, Vorhaben muss nach den genehmigten Auswahlkriterien förderfähig sein, Gesamtfinanzierung gesichert, förderfähige Gesamtausgaben max.

200.000 €, Zweckbindungsfrist von 15 Jahren einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Klimafolgenanpassung

Wer kann Zuschuss für Klimafolgenanpassung beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Träger

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Klimafolgenanpassung?

Förderbetrag: bis 180.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuschuss für Klimafolgenanpassung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Klimafolgenanpassung?

Fördergeber ist Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 180.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. März 2027
Förderregion
Nordrhein-Westfalen