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Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen

Förderung für den Ausbau gigabitfähiger Netze durch Gigabitkoordinatorinnen und -koordinatoren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die digitale Infrastruktur zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu steigern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze

Wer kann Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze beantragen?

Kommunen und Unternehmen

Wer ist Fördergeber von Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen