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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Förderung für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt zur Unterstützung der Migrationsarbeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Aufnahme und Integration von Zugewanderten. Sie erhalten eine Förderung für Maßnahmen wie die Einrichtung und den Betrieb von Stellen für Migration, die die Koordinierung der Aufnahme und Betreuung von Zuwanderinnen und Zuwanderern sowie die Organisation der kommunalen Integrationsarbeit zugeordnet sind. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, maximal jedoch 112.680 Euro je Antragsteller und Haushaltsjahr.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 112.680 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_migrationsarbei“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt.

Die geförderte Koordinierungsstelle muss bestimmte Aufgaben erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kosten- und Finanzierungspläne für den gesamten beantragten Förderzeitraum,Nachweis über die Erfüllung der festgelegten Ziele und Arbeitsplatzbeschreibungen

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit

Wer kann Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit beantragen?

Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit?

Förderbetrag: bis 112.680 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit zur Gruppe „sachsen_anhalt_migrationsarbei". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung
  • → Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 112.680 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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