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Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität in städtischen Regionen mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem EFRE /JTF-Programm NRW bei der Umsetzung von Maßnahmenpaketen aus nachhaltigen urbanen kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen, um die Mobilitätswende in Nordrhein-Westfalen voranzubringen und die Umsetzung des Green Deals in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmenpakete, die mindestens 2 der folgenden Maßnahmen enthalten und sich auf denselben Wirkungskreis beziehen: Neugestaltung und Umverteilung städtischer Flächen und Infrastrukturen, nahtlose und optimierte Wege, innovative nachhaltige Mobilität und Logistik, Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur sowie im Zusammenhang mit einem geförderten investiven Vorhaben anfallende Ausgaben für vorbereitende und begleitende Maßnahmen und der Maßnahme direkt zurechenbares Projektmanagement.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 10.000.000 €.

Frist und Status

Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 50 Prozent der Anteile gehören, und bei Verbundvorhaben auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, Vereine, Stiftungen und Kammern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Mobilitätspläne, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen folgende Anforderungen erfüllen: Formulierung von Leitbild, Zielen und Maßnahmen, Gewährleistung der Einbindung der betroffenen Akteurinnen und Akteure durch Beteiligungsverfahren, Erläuterung möglicher maßnahmenbezogener Umsetzungsinstrumente, oder bereits eine Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement erhalten haben.

Es muss ein Beschluss der für die Verkehrsplanung zuständigen politischen Gremien über Ihren Mobilitätsplan vorliegen, der bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ist und dessen Ausrichtung den Leitzielen dieser Richtlinie entspricht.

Bei der Durchführung der Maßnahmen müssen Sie die entsprechenden Regelwerke und Standards der Bundes- und Landesebene einhalten.

Beachten Sie bitte, dass bei Förderung von Vorhaben aus dem EFRE /JTF-Programm NRW 2021–2027 die zu fördernden Vorhaben die vom EFRE /JTF-Begleitausschuss NRW aufgestellten Auswahlkriterien erfüllen müssen.

Beteilgte eines Verbundvorhabens regeln ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)

Wer kann Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität) beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)?

Förderbetrag: 100.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität) beantragen?

Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 10.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen