Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität in städtischen Regionen mit Zuschüssen.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 10.000.000 €.
Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 50 Prozent der Anteile gehören, und bei Verbundvorhaben auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, Vereine, Stiftungen und Kammern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Mobilitätspläne, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen folgende Anforderungen erfüllen: Formulierung von Leitbild, Zielen und Maßnahmen, Gewährleistung der Einbindung der betroffenen Akteurinnen und Akteure durch Beteiligungsverfahren, Erläuterung möglicher maßnahmenbezogener Umsetzungsinstrumente, oder bereits eine Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement erhalten haben.
Es muss ein Beschluss der für die Verkehrsplanung zuständigen politischen Gremien über Ihren Mobilitätsplan vorliegen, der bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ist und dessen Ausrichtung den Leitzielen dieser Richtlinie entspricht.
Bei der Durchführung der Maßnahmen müssen Sie die entsprechenden Regelwerke und Standards der Bundes- und Landesebene einhalten.
Beachten Sie bitte, dass bei Förderung von Vorhaben aus dem EFRE /JTF-Programm NRW 2021–2027 die zu fördernden Vorhaben die vom EFRE /JTF-Begleitausschuss NRW aufgestellten Auswahlkriterien erfüllen müssen.
Beteilgte eines Verbundvorhabens regeln ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
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Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 100.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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