Online-Vortrag für Vereine am 21. November: Fördermittel und Sponsoren finden mit KI – mit Marcel Bäsler, dem Gründer von FörderBase. Zur Anmeldung
FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  4. /Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)
Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität in städtischen Regionen mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem EFRE /JTF-Programm NRW bei der Umsetzung von Maßnahmenpaketen aus nachhaltigen urbanen kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen, um die Mobilitätswende in Nordrhein-Westfalen voranzubringen und die Umsetzung des Green Deals in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmenpakete, die mindestens 2 der folgenden Maßnahmen enthalten und sich auf denselben Wirkungskreis beziehen: Neugestaltung und Umverteilung städtischer Flächen und Infrastrukturen, nahtlose und optimierte Wege, innovative nachhaltige Mobilität und Logistik, Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur sowie im Zusammenhang mit einem geförderten investiven Vorhaben anfallende Ausgaben für vorbereitende und begleitende Maßnahmen und der Maßnahme direkt zurechenbares Projektmanagement.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 10.000.000 €.

Frist und Status

Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 50 Prozent der Anteile gehören, und bei Verbundvorhaben auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, Vereine, Stiftungen und Kammern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Mobilitätspläne, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen folgende Anforderungen erfüllen: Formulierung von Leitbild, Zielen und Maßnahmen, Gewährleistung der Einbindung der betroffenen Akteurinnen und Akteure durch Beteiligungsverfahren, Erläuterung möglicher maßnahmenbezogener Umsetzungsinstrumente, oder bereits eine Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement erhalten haben.

Es muss ein Beschluss der für die Verkehrsplanung zuständigen politischen Gremien über Ihren Mobilitätsplan vorliegen, der bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ist und dessen Ausrichtung den Leitzielen dieser Richtlinie entspricht.

Bei der Durchführung der Maßnahmen müssen Sie die entsprechenden Regelwerke und Standards der Bundes- und Landesebene einhalten.

Beachten Sie bitte, dass bei Förderung von Vorhaben aus dem EFRE /JTF-Programm NRW 2021–2027 die zu fördernden Vorhaben die vom EFRE /JTF-Begleitausschuss NRW aufgestellten Auswahlkriterien erfüllen müssen.

Beteilgte eines Verbundvorhabens regeln ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)

Wer kann Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität) beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)?

Förderbetrag: 100.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität) beantragen?

Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur
  • → Zuschuss zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr
  • → NRW.BANK.Mittelstandsfonds

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 10.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle