Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität) – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität in städtischen Regionen mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 10.000.000 €.
Frist und Status
Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 50 Prozent der Anteile gehören.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)
Wer kann Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität) beantragen?
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)?
Förderbetrag: 100.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität) beantragen?
Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 10.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen