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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie beim erstmaligen Neu- und Ausbau von mindestens 10 Jahre betriebenen Landstromanlagen an Liegeplätzen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe. Sie erhalten die Förderung für Landstromanlagen, angeschlagene Kabel, Leistungselektronik, Lastmanagement bei mehreren Landstromanlagen, Energiemanagementsysteme, Kennzeichnung, Fundament, Anfahrschutz, Beleuchtung, Tiefbau, Wiederherstellung der Oberfläche für Anlage und erforderliche Zuleitungen, Montage und Inbetriebnahme, Netzanschluss, das heißt die technische Verbindung des Ladestandorts an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz sowie das Telekommunikationsnetz, Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses und erforderliche Planungsleistungen Dritter. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 150.000 für eine einzelne Landstromanlage für die Güterbinnenschifffahrt und maximal EUR 525.000 für eine einzelne Anlage der Personenschifffahrt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Frist und Status

Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte über das elektronische Antragsformular an die Bezirksregierung Arnsberg.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vor Erteilung des Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit dem Vorhaben nicht beginnen.

Sie müssen ein hohes Nutzungspotenzial der zu fördernden Anlage durch die gewerbliche Binnenschifffahrt im Mindestbetriebszeitraum überzeugend darlegen, das heißt, dass der mit einer Landstromanlage ausgestattete Liegeplatz regelmäßig von landstromfähigen Schiffen genutzt wird oder dies durch entsprechende Reedereierklärungen oder lokale Regelungen absehbar wird.

Beachten Sie bitte, dass die Erteilung von Konzessionen oder Aufträgen für den Bau, die Modernisierung, den Betrieb oder die Anmietung einer geförderten Landstromanlage durch Dritte zu wettbewerblichen, transparenten, diskriminierungsfreien und auflagenfreien Bedingungen erfolgen muss.

Sie müssen die gleichberechtigte Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für das Personal nachfragender Frachtschiffe und gewerblich betriebener Fahrgastschiffe zu den allgemein bekannten Betriebszeiten und allgemein bekannten Nutzungsbedingungen des Liegeplatzes diskriminierungsfrei zu Marktbedingungen ermöglichen.

Anlagen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen mindestens 10 Jahre betrieben und unterhalten werden sowie mindestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme dauerhaft mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt werden.

Der in den geförderten Anlagen genutzte Strom muss nachweislich und gemäß Energiewirtschaftsgesetz zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen und nach Möglichkeit durch Anlagen erzeugt werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht älter als 6 Jahre sind.

Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt

Wer kann Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt?

Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt beantragen?

Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte über das elektronische Antragsformular an die Bezirksregierung Arnsberg.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → progres.nrw – Klimaschutz und Energie NRW
  • → NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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