Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte über das elektronische Antragsformular an die Bezirksregierung Arnsberg.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vor Erteilung des Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit dem Vorhaben nicht beginnen.
Sie müssen ein hohes Nutzungspotenzial der zu fördernden Anlage durch die gewerbliche Binnenschifffahrt im Mindestbetriebszeitraum überzeugend darlegen, das heißt, dass der mit einer Landstromanlage ausgestattete Liegeplatz regelmäßig von landstromfähigen Schiffen genutzt wird oder dies durch entsprechende Reedereierklärungen oder lokale Regelungen absehbar wird.
Beachten Sie bitte, dass die Erteilung von Konzessionen oder Aufträgen für den Bau, die Modernisierung, den Betrieb oder die Anmietung einer geförderten Landstromanlage durch Dritte zu wettbewerblichen, transparenten, diskriminierungsfreien und auflagenfreien Bedingungen erfolgen muss.
Sie müssen die gleichberechtigte Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für das Personal nachfragender Frachtschiffe und gewerblich betriebener Fahrgastschiffe zu den allgemein bekannten Betriebszeiten und allgemein bekannten Nutzungsbedingungen des Liegeplatzes diskriminierungsfrei zu Marktbedingungen ermöglichen.
Anlagen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen mindestens 10 Jahre betrieben und unterhalten werden sowie mindestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme dauerhaft mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt werden.
Der in den geförderten Anlagen genutzte Strom muss nachweislich und gemäß Energiewirtschaftsgesetz zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen und nach Möglichkeit durch Anlagen erzeugt werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht älter als 6 Jahre sind.
Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 80 %.
Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte über das elektronische Antragsformular an die Bezirksregierung Arnsberg.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.
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