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Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie beim erstmaligen Neu- und Ausbau von mindestens 10 Jahre betriebenen Landstromanlagen an Liegeplätzen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe. Sie erhalten die Förderung für Landstromanlagen, angeschlagene Kabel, Leistungselektronik, Lastmanagement bei mehreren Landstromanlagen, Energiemanagementsysteme, Kennzeichnung, Fundament, Anfahrschutz, Beleuchtung, Tiefbau, Wiederherstellung der Oberfläche für Anlage und erforderliche Zuleitungen, Montage und Inbetriebnahme, Netzanschluss, das heißt die technische Verbindung des Ladestandorts an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz sowie das Telekommunikationsnetz, Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses und erforderliche Planungsleistungen Dritter. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 150.000 für eine einzelne Landstromanlage für die Güterbinnenschifffahrt und maximal EUR 525.000 für eine einzelne Anlage der Personenschifffahrt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Frist und Status

Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte über das elektronische Antragsformular an die Bezirksregierung Arnsberg.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt

Wer kann Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt?

Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt beantragen?

Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte über das elektronische Antragsformular an die Bezirksregierung Arnsberg.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen