Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Bewältigung der entstehenden Folgen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 100.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge sind bis spätestens 30.06.2027 einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_asyl_migrationsfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind eingetragene juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie internationale Organisationen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nicht förderfähig
- •Mit dem Vorhaben dürfen keine Gewinne erzielt werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Wer kann Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds beantragen?
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds?
Förderbetrag: ab 100.000 €. Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge sind bis spätestens 30.06.2027 einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds?
Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds zur Gruppe „bmi_asyl_migrationsfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 100.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Förderregion
- bundesweit