Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Bewältigung der entstehenden Folgen.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 100.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge sind bis spätestens 30.06.2027 einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_asyl_migrationsfonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind eingetragene juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie internationale Organisationen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVerband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Förderbetrag: ab 100.000 €. Förderquote: 75 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge sind bis spätestens 30.06.2027 einzureichen.
Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds zur Gruppe „bmi_asyl_migrationsfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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