VeröffentlichtZuschuss

Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Bewältigung der entstehenden Folgen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Ihr Projekt im Bereich Asyl, legale Migration, Integration, europäische Solidarität, Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration. Mitfinanziert werden Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung aller Aspekte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, zur Stärkung und Weiterentwicklung der legalen Migration in die Mitgliedsstaaten und zur Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehöriger, zur Bekämpfung der irregulären Migration, zur Förderung einer wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiedereingliederung in Drittländer als Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung, zur Stärkung der Solidarität und gerechten Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 100.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge sind bis spätestens 30.06.2027 einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_asyl_migrationsfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind eingetragene juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie internationale Organisationen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Nicht förderfähig

  • Mit dem Vorhaben dürfen keine Gewinne erzielt werden.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Wer kann Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds beantragen?

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds?

Förderbetrag: ab 100.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge sind bis spätestens 30.06.2027 einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds?

Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds zur Gruppe „bmi_asyl_migrationsfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 100.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
bundesweit