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Zuwendungen im Brand- und Katastrophenschutz – Förderung in Bundesland Brandenburg

Fördergeber: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg gewährt finanzielle Unterstützungsleistungen im Bereich Brand- und Katastrophenschutz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verschiedene Zielgruppen im Bereich Brand- und Katastrophenschutz.

Was wird gefördert?

Durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) werden für verschiedene Themenbereiche und Zielgruppen finanzielle Unterstützungsleistungen in Form von Zuwendungen ausgereicht. Die Antragsverfahren unterliegen dabei den Regelungen des Zuwendungsrechts insbesondere gemäß der Landeshaushaltsordnung Brandenburg.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen im Brand- und Katastrophenschutz

Wer kann Zuwendungen im Brand- und Katastrophenschutz beantragen?

Verschiedene Zielgruppen im Bereich Brand- und Katastrophenschutz

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen im Brand- und Katastrophenschutz?

Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg. Quelle: mik_brandenburg.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesland Brandenburg