Fördergeber: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Finanzielle Unterstützungsleistungen für verschiedene Themenbereiche und Zielgruppen im Brand- und Katastrophenschutz.
Antragsberechtigt sind: verschiedene Zielgruppen im Brand- und Katastrophenschutz.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK).
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Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK). Quelle: mik_brandenburg.
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