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Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Saarland unterstützt Projekte im Natur- und Landschaftsschutz mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie bei Einzelprojekten zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: ELER-Maßnahmen: Ausarbeitung oder Fortschreibung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert, GAK-Maßnahmen: nicht-produktiver investiver Naturschutz, Vertragsnaturschutz, Maßnahmen ohne Beteiligung des ELER und der GAK (Landesmaßnahmen): beispielsweise Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischen maximal 10 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, dem öffentlichen Zweck dienende juristische Personen, Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige juristische Personen, Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landbewirtschafter.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)

Wer kann Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)?

Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland