Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) – Förderung in Saarland
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie ein Projekt im Natur- oder Landschaftsschutz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind für ELER -Maßnahmen: juristische Personen des privaten Rechts, dem öffentlichen Zweck dienende juristische Personen, Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, GAK -Maßnahmen: Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige juristische Personen, Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landbewirtschafter, Landesmaßnahmen: Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse sowie natürliche und juristische Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Objekt muss sich im Saarland befinden und Sie müssen Ihre Maßnahme im Saarland durchführen.
Ihre Maßnahme muss den Zielen und Grundsätzen des Saarländischen Naturschutzgesetzes entsprechen.
Ihr Vorhaben sollte grundsätzlich aus vorliegenden Naturschutzplänen abzuleiten sein, beispielsweise aus Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert, aus einer Entwicklungsstudie, einer gutachterlichen Aussage oder Erhebung (beispielsweise Biotopkartierung) oder aus der saarländischen Biodiversitätsschutzkonzeption, dem Landschaftsprogramm oder einem Landschaftsplan.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)
Wer kann Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) beantragen?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)?
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 5.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Saarland