Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) – Förderung in Saarland
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Stand: August 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Das Saarland unterstützt Projekte im Natur- und Landschaftsschutz mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, dem öffentlichen Zweck dienende juristische Personen, Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige juristische Personen, Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landbewirtschafter.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)
Wer kann Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) beantragen?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)?
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Saarland
- → Fördermittel für Vereine
- → Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und anderer Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (FRL-Natura 2000)
- → Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)
- → Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 5.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Saarland